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Anmeldung zur Eheschließung
Der erste amtliche Schritt auf dem Weg in Ihre Ehe ist die formelle Anmeldung beim Standesamt.
Grundsätzlich sollen Sie sich beide persönlich anmelden. Ist ein Partner verhindert, kann dieser eine Vollmacht erteilen.
Die Anmeldung muss immer bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Amtsbezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat. Auch wenn Sie beide nicht in Willich wohnen, ist es möglich hier zu heiraten.
Bitte teilen Sie dem Standesamt Ihres Wohnsitzes bei der Anmeldung der Eheschließung mit, dass Sie in Willich heiraten möchten.
Gültigkeitsdauer und Terminabsprache
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Das heißt, die Eheschließung muss innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen. Bitte reservieren Sie rechtzeitig einen Termin. UnverbindlicheTerminabsprachen sind schon weit im Voraus möglich.
Unterlagen
Die Anmeldung dient dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu klären, ob eventuelle Ehehindernisse vorliegen. Dazu müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Die Unterlagen sollten nicht älter als sechs Monate sein.
Sofern Sie
beide deutsche Staatsangehörige sind
- beide volljährig und kinderlos sind,
- beide bisher nicht verheiratet waren,
- beide Ihren Hauptwohnsitz in Willich haben
- und Sie im Stadtgebiet Willich geboren sind
benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, sind folgende Unterlagen erforderlich
- eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als einen Monat sein.
- ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Geburtsstandesamtes
Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen
- die Eheurkunde der letzten Ehe mit einem Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister.
- wenn sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, zusätzlich einen Nachweis über die Begründung und Auflösung Ihrer letzten Lebenspartnerschaft
In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein
Insbesondere bitten wir Sie, vorab auf jeden Fall persönlich beim Standesamt nachzufragen, wenn
- einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
- einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist
- einer der Verlobten ein minderjähriges Kind hat
- die Verlobten gemeinsame Kinder haben
- einer der Verlobten mehrere Vorehen hat
- einer der Verlobten im Ausland geschieden wurde.

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