Navigation
Informationen, Aktuelles, Links
Inhalt
Einfamilienhäuser
Unter bestimmten Umständen können sie für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Bebauungsplangebieten eine Baugenehmigung innerhalb von nur einem Tag erhalten. Was Sie dafür tun müssen erfahren Sie hier.
Grundsätzliches:
- Für die Inanspruchnahme des 24-Stunden Verfahrens dürfen keine Befreiungen und Abweichungen erforderlich sein
- Es muss sich um ein freistehendes Einfamilienhaus handeln
- Das geplante Vorhaben muss alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes einhalten
- Voraussetzung ist die gesicherte Erschließung (bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn Reiche (Geschäftsbereich II/6, Telefon Nummer 02156/949-310)
- Es sind die zur Zeit geltenden Vorschriften und DIN-Normen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Standsicherheit, den Wärme-, Schall und Brandschutz
Zu beachtende Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Baunebenrecht
Einzureichende Bauvorlagen müssen vollständig sein.
Folgende Unterlagen sind für Errichtung von Einfamilienhäusern in Bebauungsplangebieten erforderlich:
- Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser mit Nachweis und Vollmacht
- Bauantragsformular mit vollständigen Angaben und Unterschriften
- Baubeschreibung mit Unterschrift des Entwurfsverfassers
- Amtlicher Lageplan - Entsprechend Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) mit allen erforderlichen Berechnungen
- Bauzeichnungen - entsprechend BauPrüfVO
- Wohnflächenberechnung
- Rechnerischer Vollgeschossnachweis
- Entwässerungsgesuch
- Herstellungskosten
- Erhebungsbogen Statistik


Seitenanfang
Anregungen