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Anschrift / Adresse

Schloss Neersen - Vorwerk 1
Hauptstraße 6
47877 Willich

Briefanschrift

Stadt Willich
47875 Willich

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 Uhr
Mi. 14 - 17 Uhr


Inhalt

Hundesteuer

Wenn Sie einen oder mehrere Hunde halten, dann sind Sie hundesteuerpflichtig. Das wussten Sie schon! Jetzt möchten Sie Ihr Tier bei uns anmelden oder auch abmelden. Dann sind Sie hier genau richtig.

Hundemarke

Als Nachweis für einen gemeldeten Hund erhalten Sie eine Hundemarke. Die Marke wird Ihnen nach Anmeldung schnellstmöglich mit der Post zugeschickt.

Wenn Sie Hundemarke verlieren, bekommen Sie in den Stadtteilbüros eine Ersatzhundemarke. Die Kosten hierfür betragen 1,20 Euro, die in bar oder durch Überweisung bezahlt werden können.

Seit kurzem erhalten Sie die neue Steuermarke auch in allen Stadtteilbüros sofort.

Übrigens: In den Stadtteilbüros erhalten Sie auch die beliebten Doggybags (Hundekotbeutel).

Online-Formular für die Anmeldung oder Abmeldung

Am Ende dieser Seite stellen wir Ihnen ein Formular für die Hundeanmeldung sowie die Hundeabmeldung (barrierefreies und ausfüllbares PDF-Formular) zur Verfügung. Diesen können Sie am Bildschirm ausfüllen und uns direkt elektronisch zusenden. Sie können das Formular auch ausdrucken, dann ausfüllen und mit der Post zusenden.

Dort finden Sie auch eine Bankeinzugsermächtigung (nicht barrierefrei, ausfüllbares PDF-Formular). Damit können Sie die Hundesteuer unkompliziert über das automatischeBankeinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen.

Wie hoch ist die Steuer?

Anzahl Hunde20122011
1 Hund86,00 Euro86,00 Euro
2 Hunde, je Hund100,00 Euro100,00 Euro
3 oder mehr Hunde, je Hund120,00 Euro120,00Euro
1 gefährlicher Hund, je Hund700,00 Euro700,00 Euro
2 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund850,00 Euro850,00 Euro

Ausnahmen von der Steuer

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Hundesteuer befreit oder diese ermäßigt weren. Geregelt wird das alles in den Paragraphen 3 und 4 der Hundesteuersatzung.

Steuerermäßigung

Ein Grund für eine Steuerermäßigung kann sein:

  • der Hund wird zur Bewachung von Gebäuden eingesetzt oder
  • der Hundehalter erhält Hilfe zum Lebensunterhalt

Steuerbefreiung

Gründe für eine Steuerbefreiung nach Paragraph 5 der Hundesteuersatzung sind unter anderem

  • Aufnahme eines Tieres aus dem Tierheim (für Hunde die aus einem Tierheim aufgenommen wird als Nachweis der Übereignungsvertrag des Tierheims in Kopie oder als Dateianhang an eine E-Mail benötigt. Nur dann kann eine einjährige Steuerbefreiung gewährt werden)
  • Diensthunde (z.B. Polizei)
  • Hunde die zum Schutz und zur Hilfe bestimmter Personen eingesetzt werden.

Gefährliche Hunde

Für gefährlichen Hunde, wie sie in unserer Hundesteuersatzung und der Landeshundeverordnung Nordrhein Westfalens genannt sind, gibt es keine Befreiung oder Ermäßigung. Gefährliche Hunde sind zum Beispiel:

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Filo Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Anmeldefristen

  • Innerhalb 2 Wochen nach Aufnahme.
  • Welpen der eigenen Hündin - innerhalb 2 Wochen, nach dem der Hund 3 Monate alt geworden ist.
  • Bei Pflege, Verwahrung, Haltung auf Probe oder zum Anlernen innerhalb 2 Wochen, nach dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten ist.
  • Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde innerhalb von 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats.

Notwendige Formulare:

Informationen zum Herunterladen

PDF-Dokumente können nicht immer barrierefrei verfügbar gemacht werden. Sie erkennen diese Dokumente am Zusatz "nicht barrierefrei". Mehr Infos zum PDF-Format finden Sie auf unserer Hilfeseite.



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