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Beglaubigungen in Sozialversicherungsangelegenheiten
Wenn der Rentenversicherungsträger Beweisunterlagen und/oder Urkunden benötigt, um eine Leistung festzustellen oder rentenrechtliche Zeiten anzuerkennen zu können. In diesem Fall ist eine beglaubigte Fotokopie des jeweiligen Originals ausreichend.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Original des jeweiligen Schriftstücks. Eventuell Anforderungsschreiben des Rentenversicherungsträgers.
Sind Formulare auszufüllen?
Nein.
Persönliches Erscheinen?
Nein.
Kosten?
Es entstehen keine Kosten.
Bearbeitungsdauer?
Je nach Anzahl der Beglaubigungen.
Weitere Auskünfte?
Sprechen sie uns bitte an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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