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Anschrift / Adresse

Schloss Neersen - Vorwerk 1
Hauptstraße 6
47877 Willich

Briefanschrift

Stadt Willich
47875 Willich

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 Uhr
Mi. 14 - 17 Uhr


Inhalt

Grundsteuer

Jeder Grundbesitz wird besteuert, egal ob er

  • land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A),
  • bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
  • gewerblich genutzt wird oder Wohnzwecken dient (Grundsteuer B).

Die Grundsteuer B hat vom finanziellen Volumen her eine wesentlich höhere Bedeutung als die Grundsteuer A.

Wer ist zahlungspflichtig

Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer oder die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.

Grundsteuermessbetrag

Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein sogenannter Einheitswert festgesetzt, aus dem unter Anwendung einer Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird. Die Höhe des Einheitswertes und des Messbetrages ergeben sich aus dem jeweiligen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, den jeder Eigentümer vom Finanzamt erhält. Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Grundsteuermessbetrages festgesetzt.

Festsetzung

Der Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben wird jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekanntgegeben und gilt als Jahresrechnung, soweit keine Änderung erfolgt. Die Grundsteuer errechnet sich wie folgt:

Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes mal Grundsteuerhebesatz der Stadt Willich gleich Grundsteuerzahlung

Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Willich beschlossen.

Fälligkeitstermine

Die Steuer wird zu gleichen Teilen an den 4 Steuerterminen fällig

  • 15.02. jeden Jahres
  • 15.05. jeden Jahres
  • 15.08. jeden Jahres
  • 15.11. jeden Jahres

Teilnahme am Bankeinzugsverfahren

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Willich eine Einzugsermächtigung für die Zahlung der Grundsteuer erteilen. Hierfür steht Ihnen das unten stehenden Formular zur Verfügung.

Notwendige Formulare:



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