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Alltagshelferinnen und -helfer (m/w/d)
(Erstellt am 05.08.2022 )
Die Stadt Willich ist Träger von zwölf Kindertageseinrichtungen für die ab sofort
Alltagshelferinnen und –helfer (m/w/d)
gesucht werden.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere:
- Unterstützung bei der durch die Sars-CoV-2-Pandemie erhöhten hygienischen Versorgung der betreuten Kinder (häufigeres Händewaschen etc.)
- Unterstützung bei der Einhaltung von Vorgaben des Infektionsschutzes in den Gruppen
- Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich, insbesondere Essensversorgung, Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion u.a.
- Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals bei der täglichen Arbeit, zum Beispiel in den Bring- und Abholzeiten, die Begleitung von Ausflügen, Materialbeschaffung, Vorbereitung von Veranstaltungen, bei Aktivitäten im Außengelände
Voraussetzungen:
- Kommunikations- und Teamfähigkeit, Flexibilität
- Einfühlungsvermögen und interkulturelles Verständnis
- Verantwortungsbewusstsein
- Spaß am Umgang mit Kindern
Zudem ist ein Schutz gegen Masern nachzuweisen.
Bitte geben Sie an, zu welchen konkreten (Tages-)Zeiten und ggf. an welchen Wochentagen Sie uns unterstützen könnten und ob ein Einsatz in allen Stadtteilen möglich wäre.
Wir bieten:
- ein bis zum 31.12.2022 befristetes Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang zwischen 10 und 25 Wochenstunden.
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 2 TVöD
Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte ihre Interessensbekundung mit kurzem tabellarischem Lebenslauf bis zum 02.09.2022 per E-Mail an personal@stadt-willich.de mit dem Betreff "Alltagshelfer/-innen TE" oder gerne auch auf dem Postweg an Stadt Willich, z.Hd. Frau Bast, Hauptstr. 6, 47877 Willich.
Bei Rückfragen steht ihnen Frau Bast gerne zur Verfügung: Telefon 02156-949227 oder E-Mail beate.bast@stadt-willich.de.
Für fachbezogene Fragen steht ihnen im Betrieb „Tagesbetreuungen für Kinder“ Frau Holter gerne zur Verfügung: Telefon 02156-949623 oder E-Mail christel.holter@stadt-willich.de
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleich-stellungsgesetzes NRW und für Schwerbehinderte und den Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen unter Beachtung der Bestimmungen des SGB IX.