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#StandWithUkraine (archivierte Pressemitteilung)
(Erstellt am 06.04.2022 )
Mit Fassungslosigkeit blicken wir auf den Krieg in der Ukraine. Gleichzeitig sind wir überwältigt von der Hilfsbereitschaft, die sich auch hier in Willich zeigt. Es sind ukrainische Flüchtlinge hier in Willich angekommen und auch in privaten Haushalten Willicher Bürger untergekommen. Hier sagen wir ausdrücklich Danke für diese Unterstützung.
Kosten der Unterkunft
Dazu ein Hinweis: Bis zu einer einhetlichen Klärung der Frage in Sachen "Kosten der Unterkunft" durch das Land - gerechnet wird mit einer Lösung noch im April - kann die Stadt schon aus rechtlichen Gründen keinerlei Leistungen in Sachen Unterkunft erstatten.
Bitte um Registrierung - für Leistungen
In Privathaushalten lebende ukrainische Kriegsvertriebene sollten sich bei der Stadt melden, damit eine Registrierung vorgenommen werden kann; denn auch diese ukrainischen Kriegsvertriebenen können nach der Registrierung hier von der Stadt Willich Leistungen zum Lebensunterhalt und Krankenhilfe bekommen.
Dazu kontaktiert man die Stadt telefonisch unter => 02154 / 949 617
Es kommt dann möglichst kurzfristig zu einer Kontaktaufnahme der zuständigen Stelle.
Online-Antrag zu Aufenhaltserlaubnis
Auch der Kreis Viersen hat eine Seite zur Ukraine-Hilfe angelegt - und bietet unter anderem einen Online-Antrag in Sachen Aufenhaltserlaubnis: https://www.kreis-viersen.de/ukraine-hilfe-des-kreises-viersen
Dank für Unterstützung
Sofern Sie die Menschen nicht selbst oder bei Verwandten und Freunden unterbringen können, hat Minister Stamp ausdrücklich darum gebeten, Flüchtlinge nicht privat organisiert nach Deutschland zu bringen.
Die EU hat am 3. März die sogenannte EU-Massenzustromrichtlinie auf den Weg gebracht. Diese Regelung wurde dann vom Bundesministerium für Inneres und Heimat umgesetzt. Daraus folgt, dass die ukrainischen Flüchtlinge
- keinen Antrag auf Asyl stellen müssen
- nach Prüfung durch die Ausländerbehörde (Kreis Viersen) Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz inkl. Krankenhilfe erhalten
- Zugang zu Integrationskursen erhalten