Rathaus & Service
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Abgemeldete Fahrzeuge
Die abgemeldeten und oder nicht mehr betriebsbereiten Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, werden nach gesetzten Fristen durch die Ordnungsbehörde entfernt.
Bei Fahrzeugen von denen eine Gefahr ausgeht, wenn beispielsweise Schmiermittel auslaufen, wird die Ordnungsbehörde sofort tätig.