Rathaus & Service
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Abwasserbeseitigungsgebühren
Abwasser im Sinne der Entwässerungssatzung ist das von den Grundstücken eingeleitete Schmutzwasser und Niederschlagswasser, beziehungsweise Mischwasser.
Von wem erhalte ich die Rechnung
Der Gebührenbescheid über die Erhebung der Schmutzwassergebühren wird im Auftrag der Stadt Willich von den Stadtwerken Willich GmbH als Verwaltungshelfer versandt.
Berechnungsgrundlage Schmutzwasser
Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühren bildet die verbrauchte Kubikmetermenge Frischwasser. Es gilt die im Ablesezeitraum aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zugeführte Wassermenge.
Reduzierung für Gartenbewässerung
Die Abwassergebühren im Bereich Schmutzwasser können reduziert werden, wenn nicht eingeleitetes Gießwasser durch einen geeichten, DIN-gerechten Wasserzähler nachgewiesen wird.
Im Downloadbereich finden Sie hierzu das Informationsschreiben sowie die notwendigen Anträge.
Berechnungsgrundlage Niederschlagswasser
Für die Abwassergebühren im Bereich Niederschlagswasser bildet die Berechnungsgrundlage die an den Regenwasserkanal angeschlossene bebaute und befestigte Fläche der Grundstücke.
Die Abwassergebühren für das Niederschlagswasser werden mit dem Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben der Stadt Willich erhoben.
Trinkwasser-Eigenversorger
Trinkwasser-Eigenversorger werden nach dem Personenmaßstab oder anhand geeigneter Messvorrichtungen zur Abwassergebühr herangezogen. Ansprechpartner ist hier ebenfalls Herr Ralf Rose.
Höhe der Gebühren
Die Höhe der Abwassergebühren ist der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Willich zu entnehmen.