Rathaus & Service
Inhalt
Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften
Dokumente und Unterschriften können Sie in jedem der 4 Stadtteilbüros beglaubigen lassen.
Original muss vorgelegt werden
Zur Beglaubigung eines Dokumentes müssen Sie das Original auf jeden Fall vorlegen, damit dieses mit den angefertigten Kopien verglichen werden kann.
Unterschriftsbeglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen dürfen nicht erfolgen, wenn eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist. Dieses gilt beispielsweise bei Kaufverträgen von Immobilien oder in Erbschaftsangelegenheiten. Eine Unterschriftsbeglaubigung kann nur erfolgen, wenn Sie persönlich mit einem Ausweisdokument -zum Beispiel Personalausweis- vorsprechen.
Gebühren
- Beglaubigung einer Unterschrift: 2,50 Euro
- Beglaubigung einer Kopie: 4,20 Euro pro Kopie von einem Original
- Anfertigung einer Kopie DIN A4 : 0,70 Euro pro Kopie
Geburtsurkunden und Heiratsurkunden
Die Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist dem Standesamt vorbehalten.
Kontakt
E-Mail: stadtteilbuero@stadt-willich.deDirekt zum
Briefanschrift
Stadt Willich
47875 Willich