Stadt Willich

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Denkmalpflege und Denkmalschutz

Die Erhaltung von Denkmälern wie

  • Baudenkmäler,
  • Bodendenkmäler oder
  • bewegliche Denkmäler

ist in unserer Zeit zu einer wichtigen Aufgabe geworden. Dabei geht es heute nicht mehr nur um einige historische Prunkstücke wie Kirchen und Schlösser, sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit, um

  • gewachsene Stadt- und Ortsbereiche,
  • ganze Ensembles wie Straßenzüge, Wohnquartiere, Grünanlagen oder Friedhöfe,
  • Einzelbauten wie alte Bauernhäuser und Bauernhöfe oder auch Fabrikanlagen,
  • geschichtliche Zeugnisse wie Grabenanlagen oder Landwehren.

Denkmal Kapelle Klein Jerusalem Unsere historischen Kulturgüter liefern aussagekräftige Belege für die Entwicklung von Stadt und Land. Sie bestimmen ihren Charakter, tragen zur Unverwechselbarkeit bei. Sie wecken bei den Bürgerinnen und Bürger Erinnerungen und Vertrautheit, abgesehen davon, dass sie dem Eigentümer oder Nutzer die Chance eröffnet, ein besonderes Ambiente für sein Zuhause zu schaffen.

Untere Denkmalbehörde

Es ist Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Willich, die in ihrem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Denkmäler entsprechend zu schützen. Die Unterschutzstellung erfolgt durch Eintragung in die Denkmalliste. Aktuell sind 162 Baudenkmäler und 13 Bodendenkmäler in der Willicher Denkmalliste, die Sie am Seitenende finden.

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Jegliche Änderungen und Veränderungen an Denkmälern oder auch in ihrer näheren Umgebung oder in Denkmalbereichen bedürfen grundsätzlich einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, auch wenn die Maßnahme an sich nicht baugenehmigungspflichtig ist.

Erlaubnispflichtig sind damit alle

  • äußeren baulichen Maßnahmen (beispielsweise Neuanstrich, Neuverputz, Dacheindeckung, Abbruch, Erweiterungen)
  • inneren baulichen Maßnahmen (beispielsweise Grundrissänderungen, Veränderung schützenswerter Böden, Decken und Türen, Änderung haustechnischer Anlagen, Nutzungsänderungen)
  • Veränderungen der Umgebung des Denkmals (beispielsweise Einfriedungen oder bauliche Veränderungen auf benachbarten Grundstücken, sofern sie das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen)

Die Untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidung im Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland.

Ihren Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis können Sie unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen, formlos oder mit unserem Formular (am Seitenende), stellen.

Tag des offenen Denkmals am Sonntag, dem 12. September 2021 in der Stadt Willich

Haus Broich Den Bürgern die Bedeutung kulturellen Erbes näherbringen, das Interesse für die Belange der Denkmalpflege wecken - das sind Ziele des jährlichen Tag des offenen Denkmals. Auch die Stadt Willich beteiligt sich wieder an diesem Denkmaltag und wird eine geführte Fahrradtour vorbei an Baudenkmälern der Stadt Willich anbieten. In diesem Jahr werden Baudenkmäler zwischen Neersen und Anrath angefahren. Die etwa 13 Kilometer lange Fahrradroute, die in Neersen startet, beginnt um 11:00 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr. Der genaue Startpunkt wird bei der Anmeldung mitgeteilt.

Einige organisatorische Hinweise:

  • Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Personen begrenzt. Eine vorherige Anmeldung ist daher dringend erforderlich. Da die Denkmaltour rasch ausgebucht ist, kann eine Teilnahme nicht für alle Interessenten und Interessentinnen garantiert werden. Anmeldeschluss ist spätestens Donnerstag, der 09. September 2021.
  • Ihre Anmeldung nimmt Frau Linda Zensen von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Willich gerne entgegen unter Telefon 02156 / 949 298 oder per E-Mail: Linda.Zensen@Stadt-Willich.de.
  • Diese Fahrradtour ist selbstverständlich kostenlos.
  • Die geltenden Coronaregeln sind zu beachten.
  • Es ist ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, erforderlich. Alternativ muss ein Impfnachweis mit vollständigem Impfschutz oder der Nachweis als genesene Person (nicht älter als sechs Monate) mitgebracht werden. Selbsttests sind leider nicht gültig.
  • Die Maskenpflicht (medizinischer Mund- und Nasenschutz) gilt überall dort, wo die notwendigen Abstände von mindestens 1,50 m nicht eingehalten werden können, sowie auf jeden Fall innerhalb der Baudenkmäler, die besichtigt werden dürfen.
  • Die Kontaktdaten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind für eine eventuelle Rückverfolgung zu erheben, welche nach der Datenschutzverordnung nach einem Monat vernichtet werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, sind die Kontaktdaten (Namen, Anschrift, Telefonnummer) nach Möglichkeit bereits bei der Anmeldung anzugeben.
  • Während der Besichtigungen sind die Sicherheitsanforderungen des jeweiligen Denkmaleigentümers/der jeweiligen Denkmaleigentümerin beziehungsweise der Vertretung zu beachten. Demzufolge kann eine Besichtigung jeweils nur in Kleinstgruppen ( zwei bis vier Personen) möglich sein.
  • Die Teilnahme an dieser geführten Fahrradtour geschieht auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin ist verpflichtet, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten und selbst auf den Verkehr zu achten.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei vorausgesagten starkem Regenwetter und bei Unwetterwarnung die Fahrradtour aus Sicherheitsgründen abzusagen ist.

 

Untere Denkmalbehörde

Es ist Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Willich, die in ihrem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Denkmäler entsprechend zu schützen. Die Unterschutzstellung erfolgt durch Eintragung in die Denkmalliste. Aktuell sind 162 Baudenkmäler und 13 Bodendenkmäler in der Willicher Denkmalliste erfasst.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Zensen Telefon: 0 21 56 / 949-298 E-Mail senden