Rathaus & Service
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Kirchenaustritt (nur Information)
Der Austritt aus der Kirche wird bei dem zuständigen Amtsgericht (Krefeld) aufgenommen. Bitte sprechen Sie dort persönlich vor und nehmen Ihren Personalausweis mit. Das Amtsgericht stellt eine Bestätigung über den Kirchenaustritt aus.
Änderung der Lohnsteuerkarte
Die Bescheinigung des Kirchenaustritts auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung können Sie beim zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kirchenaustritt (Verfahren)
Der Austritt aus einer Kirche oder aus einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft öffentlichen Rechts erfolgt durch Erklärung bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat. Die Erklärung kann mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Amtsgerichts oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden.
Folgen
Mit dem Austritt sind Wirkung für den staatlichen Bereich verbunden (z. B. Wegfall der Kirchensteuerpflicht, Wechsel der Konfession)
Geschäftsfähigkeit und Wirksamkeit
Der Erklärende muss sich bei einer mündlichen Erklärung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises ausweisen. Der Austritt kann von Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und nicht geschäftsunfähig sind, selbst erklärt werden. Für Kinder unter 14 Jahre und Geschäftsunfähige erfolgt die Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter, denen das Sorgerecht zusteht. Das Amtsgericht erteilt eine Austrittsbescheinigung.
Der Austritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift über die mündliche Erklärung unterzeichnet oder die Erklärung in schriftlicher Form bei dem Amtsgericht eingegangen ist.
Kontakt
E-Mail: stadtteilbuero@stadt-willich.deDirekt zum
Briefanschrift
Stadt Willich
47875 Willich