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Sterbefall beim Standesamt beurkunden
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflicht
Sofern ein Bestattungsinstitut mit der Bestattung beauftragt wurde, erfolgt die Anzeige und die Abwicklung des Sterbefalles in der Regel durch das Institut.
Ansonsten sind folgende Personen zur Anzeige verpflichtet (in der aufgeführten Reihenfolge):
- Familienangehörige
- die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist
- die Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Willich.
Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalles
Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Dokumente und Urkunden benötigt:
Wenn die/der Verstorbene
ledig war:
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine Geburts-oder Abstammungsurkunde
verheiratet war:
eine Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
geschieden war:
Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil, oder ein aktueller Auszug aus dem Eheregister
verwitwet war:
Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, oder aktueller Auszug aus dem Eheregister
sowie allgemein:
- die Todesbescheinigung (wird von dem Arzt ausgestellt, der die Leichenschau durchgeführt hat)
- die Freigabe der Staatsanwaltschaft (bei nicht natürlichem Tod)
- Ausweisdokumente der/des Verstorbenen
- einen gültigen Personlausweis oder Reisepass des Anzeigenden.
Bitte beachten Sie, dass fremdsprachige Urkunden und Dokumente von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt sein müssen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, das eine Prüfung erst nach Vorlage sämtlicher Unterlagen vorgenommen werden kann und sich daraus noch Sachverhalte ergeben könnten, die die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich machen.
benötigte Unterlagen:
Eine Sterbeurkunde kostet 10 Euro, jedes weitere, gleichzeitig erstellte Mehrexemplar je 5 Euro