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Zustands- und Funktionsprüfung an Abwasserleitungen

Nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist derjenige, der eine Abwasseranlage betreibt, verpflichtet, diese auch nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu überwachen. Näheres zu der hiermit verbundenen Zustands- und Funktionsprüfung regelt die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW).

Die SüwVO Abw NRW wurde für den Bereich der privaten Grundstücksentwässerung am 13.08.2020 geändert.

In Wasserschutzgebieten wurde insbesondere die Frist zum 31.12.2020 zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung an privaten Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen und nach dem Jahr 1965 erstellt wurden, abgeschafft. Neu eingeführt wurde dagegen für diese Leitungen eine unverzügliche Prüfpflicht im Verdachtsfall. Für alle Leitungen, die häusliches Abwasser führen, entfällt damit auch die Pflicht zur Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren.

Im Gegensatz dazu wurden sämtliche Regelungen für Leitungen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser ableiten, beibehalten.

Näheres zu der Neuregelung der landesweiten Prüfpflichten nach der SüwVO Abw NRW ist dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen.

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