Stadt Willich

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Zwangseinweisung

Die zwangsweise Unterbringung einer psychisch kranken Person ist nur zulässig, wenn eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für die Person selbst oder für Andere, ausgehend von der erkrankten Person, nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.

Die Zwangseinweisung erfolgt durch die Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) nach ärztlicher Begutachtung.