Stadt Willich

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Gleichstellungsbeauftragte

Diana Schrader, Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Willich ist Diana Schrader (0 21 56 - 949 186).

Sie war zuvor von 2005 bis 2017 Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rheinberg.

Wozu Gleichstellung?

Schließlich heißt es ja im Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Die gesellschaftliche Wirklichkeit sieht jedoch häufig anders aus. Gerade durch den Zusatz in Absatz 2 des Artikel 3 Grundgesetz wird deutlich, dass das Verhältnis zwischen den Geschlechtern bislang für Frauen ungünstiger aussieht, dass es ein Ungleichgewicht für Frauen im Arbeitsleben, in der Familie, im Alter oder auch in der Öffentlichkeit gibt.

Aufgaben und Hilfestellung

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe darauf hinzuwirken, dass der in der Verfassung benannte Anspruch umgesetzt wird, dass die Gleichberechtigung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen verwirklicht wird. Sie arbeitet für die Einwohner und Einwohnerinnen und die Mitarbeitenden der Stadt Willich. Ihre Aufgabe lässt sich nicht auf einen Bereich festlegen. Als Querschnittsaufgabe zieht die Gleichstellung sich durch alle Bereiche des privaten, familiären und beruflichen Lebens.

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Angebote

Die Gleichstellungsbeauftragte bietet an:

  • Beratung
  • Unterstützung
  • Interessenvertretung
  • Veranstaltungen
  • Information

das gilt gerade für besondere Lebenssituationen wie Trennung, Scheidung, Gewalterfahrung, aber auch für die Bereiche Beruf, Familie, Vereinbarkeit dieser Bereiche und Lebensplanung.

In allen Fragen der Gleichstellung und Situationen in denen Frauen sich benachteiligt fühlen, können sie mit Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten rechnen.

Informationsmaterialien der Gleichstellungsstelle

Folgend eine kurze Beschreibung unserer Informationsblätter mit einer kurzen Inhaltsbeschreibung.

  • Der Minijob
    Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden.Die Broschüre soll Sie über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts und aus dem Bereich der Sozialversicherung sowie viele Rechte informieren, von denen Sie vielleicht glauben, dass sie Ihnen nicht zustehen, wie Arbeitsvertrag, tarifliche Bezahlung, Feiertagsvergütung, Erholungsurlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Kündigungsschutz ... und vieles mehr. Mit Adressteil der regional zuständigen Ämter und Institutionen. Herausgeber ist der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Viersen
  • Mädchenmerker für den Kreis Viersen
    Pünktlich zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres erscheint der "Mädchenmerker". Da nicht jeder Tag Girls-Day ist, Mädchen aber das ganze Jahr die Möglichkeit haben sollen, sich über Berufe und Studiengänge zu informieren, ist dieser Kalender entstanden. Der Schülerinnenkalender erscheint landesweit und enthält neben einem Kalendarium und überregionalen Seiten jeweils auch 40 Seiten mit lokalem Bezug aus dem Kreis Viersen und der Region. Hier finden Mädchen wichtige und hilfreiche Informationen zu Berufsfindung und Weiterbildung sowie Adressen und Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen von unterschiedlichsten Beratungs- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem berichten Mädchen und junge Frauen von ihren Ausbildungen in eher außergewöhnlichen Berufen wie z.B. Schornsteinfegerin, Feuerwehrfrau oder Malerin und Lackiererin. Daneben bietet der Kalender aktuelle Informationen zu den Studiengängen Bachelor und Master sowie Hinweise auf die verschiedenen Schnupperstudientage an den Hochschulen in NRW. Der "Mädchenmerker" ist für Mädchen und junge Frauen kostenlos und ist pünktlich nach den Sommerferien bei den Gleichstellungsstellen im Kreis Viersen erhältlich.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Schrader Telefon: 0 21 56/949-186 E-Mail senden