Bürgerbeteiligung

Bronze-Skulptur Dialog in Neersen
© © Pressestelle Stadt Willich

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Willich schöner machen!

Inhalt

Bürgerbeteiligung

Sie möchten sich einbringen? Ärgern sich über bestimmte Dinge? Wollen mitreden, Missstände aufzeigen, etwas ändern? Wir zeigen Wege und Möglichkeiten auf das Stadtleben aktiv mitzugestalten.


Beteiligungsportal Willich / NRW

Die Landesregierung hat ein zentrales Beteiligungsportal für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen aufgebaut und stellt es öffentlichen Einrichtungen zur Nutzung bereit.

Portal für die Stadt Willich

Die Stadt Willich hat das Portal für die "Region Willich" in Betrieb genommen. Dort werden wir immer wieder verschiedene Beteiligungsformate (u.a. Umfragen, Bauleitplanverfahren) veröffentlichen. Auf diese Weise wird unser breites Angebot an Beteiligungsmöglichkeiten schrittweise weiter ausgebaut.

Bringen Sie sich aktiv ein – in Willich oder einem der zahlreichen Beteiligungsformate im ganzen Land.

Kontakt

Bei Rückfragen zum Beteiligungsportal senden Sie uns gerne eine E-Mail an beteiligungsportal@stadt-willich.de.

Mängel melden

Nutzen Sie unseren Mängelmelder und die Möglichkeit uns Ihr Anliegen zu jeder Zeit und von jedem Ort aus zuzusenden. Ganz einfach - auch mobil nutzbar und - ein Bild und den Standort lassen sich auch mitschicken. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. 

Bürgermeister im Dialog

Bürgermeister Christian Pakusch nimmt sich Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

Wenn Sie ein persönliches Gespräch mit dem Bürgermeister wünschen, vereinbaren Sie einfach einen Termin unter der Telefonnummer 0 21 56/949-163 oder per E-Mail buergermeister@stadt-willich.de.

Bürgerinformationssystem

Im Bürgerinformationssystem der Stadt Willich stehen alle Sitzungstermine und weitere Hinweise zu den Gremien, die Einladungen zum Rat der Stadt Willich und den Ausschüssen - einschließlich der Beratungsvorlagen zu den Tagesordnungspunkten zur Verfügung. Nach den Sitzungen werden die Protokolle mit den Beschlüssen online gestellt. 

Am Ende jeder öffentlichen Sitzung des Rates haben Bürger:innen in der "Fragestunde für Einwohner:innen" das Wort. Nach Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift sind diese berechtigt, zu den behandelten Tagesordnungspunkten eine Anfrage an den Bürgermeister zu richten. Antwort gibt's in der Regel sofort durch den Bürgermeister - ist das nicht möglich, kommt die Antwort nachträglich mit der Post.

Anregungen zum Haushalt

Die städtischen Finanzen werden im Haushaltsplan dargelegt - als Satzung erlassen, öffentlich und somit für jeden transparent und nachvollziehbar. 

Eingebracht wird der Etat meist im Oktober durch den Kämmerer. Nach Beratung in den Fachausschüssen wird der Haushalt dann in der Regel im Dezember beschlossen. Interessierte Bürger:innen können sich aktiv mit Vorschlägen, Kritik und Anregungen einbringen. Neben Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung kann man sich auch per Post (Stadt Willich, Zentrale Finanzen, 47875 Willich), Telefon 0 21 56 / 949 187 oder E-Mail finanzen@stadt-willich.de einbringen. 

Die eingereichten Vorschläge werden gesammelt, geprüft und in die Haushaltsberatungen der Stadt eingebracht. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Themenseite

Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Wenn der Flächennutzungsplan, Bebauungspläne oder der Landschaftsplan aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden, finden Bürgerbeteiligungen statt. Alle wesentlichen Informationen finden Sie auf der

Bürgerantrag, Anregungen und Beschwerden

Jede Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschafte mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt Willich fallen, an den Rat zu wenden, was schon in der Gemeindeordnung geregelt ist (§ 24 GO NW): Sie können bei den Verwaltungsstellen "zur Niederschrift erklärt" werden und müssen mindestens 14 Tage vor einer Sitzung eingehen. Fallen sie nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Willich, leitet der Bürgermeister sie an die zuständige Stelle weiter und informiert den Antragsteller darüber. Die Beratung erfolgt im zuständigen Fachausschuss grundsätzlich nichtöffentlich; wünscht der Beschwerdeführer das (und sind schutzwürdige Interessen Dritter nicht betroffen), kann in öffentlicher Sitzung beraten werden. 

Kontaktperson für alle Fragen zu diesem Themenbereich: Cordula Schmidt

Einwohnerantrag

Außerdem gibt es den Einwohnerantrag: Dabei können Einwohner beantragen, dass der Rat sich mit einer bestimmten Angelegenheit, für die er zuständig ist, befasst und entscheidet (§ 25 GO NW). Einwohneranträge müssen mindestens 14 Tage vor einer Ratssitzung schriftlich eingegangen sein und ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten - und von mindestens 5 % der Einwohnerinnen und Einwohner unterzeichnet werden. Der Rat stellt dann fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist, wobei den Vertretern des Einwohnerantrags Gelegenheit gegeben wird, den Antrag in der Ratssitzung zu erläutern.

Kontaktperson für alle Fragen zu diesem Themenbereich: Cordula Schmidt

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Hier beantragen Bürgerinnen und Bürger, an Stelle des Rates eine Sache zu entscheiden. Dazu allerdings ist eine 2/3-Mehrheit des Rates erforderlich, die einen Bürgerentscheid ermöglicht: Der Antrag dazu muss schriftlich gestellt werden - und mindestens sieben Prozent der Bürger müssen ihn unterzeichnen.

Auf der Seite des Innenministeriums des Landes NRW finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen natürlich gerne auch persönlich.

Kontaktperson für alle Fragen zu diesem Themenbereich: Anja Lambertz-Müller

Petitionsrecht (Land/Bund)

Das Petitionsrecht steht allen Menschen zu. Mit einer Petition können Sie sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen wehren. Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz geregelt (Artikel 17). Eine Petition richtet sich an ein Parlament, also an den Landtag von Nordrhein-Westfalen oder an den Deutschen Bundestag.

Weitere Informationen zum Petitionsrecht und zu Petitionen finden Sie auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Landtages und auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.

Ehrenamt und Freiwilligenarbeit

Auch eine Form sich einzubringen ist es, sich ehrenamtlich zu engagieren. Sie möchten Ihre Zeit nutzen, um anderen zu helfen? Dann zeigt das Ihnen das Freiwilligenzentrum Willich, wo Ihr Einsatz gebraucht wird. Möglichkeiten gibt es viele, ob in der Flüchtlingshilfe, der Vereinsarbeit oder im Umweltschutz, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Da ist für jeden etwas dabei.

Das Freiwilligenzentrum Willich ist mit vielen Diensten und Einrichtungen vor Ort vernetzt und gilt als Beratungs-, Service- und Anlaufstelle für alle Menschen, die sich engagieren wollen. Das Freiwilligenzentrum unterstützt Sie gezielt bei Ihrem Wunsch sich vor Ort einzubringen. Machen Sie mit und stärken Sie durch Ihren Einsatz in ganz besonderer Weise das Zusammenleben in unserer schönen Stadt. Gemeinsam für eine lebenswertes und hoffentlich auch liebenswertes Willich.

Freiwilligenzentrum

Das Freiwilligen-Zentrum in Willich bringt zusammen, was zusammengehört: Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, und gemeinnützige Organisationen, Verbände und Vereine, die freiwilliges Engagement ermöglichen wollen.

  • Freiwilligendienste

    Du suchst nach beruflicher Orientierung? Die Stadt Willich bietet jedes Jahr vielfältige Möglichkeiten für Freiwilligendienste an. Finde Deinen Einblick in verschiedene Berufsfelder.

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  • Schöffe werden

    Schöffen sind die „Stimme des Volkes" bei der Rechtsprechung. Sie wirken gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an der Urteilsfindung in Strafsachen mit. Ein spannendes und wichtiges Ehrenamt.

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