Durch die örtliche Rechnungsprüfung sollen zudem Fehlverhalten, Manipulation und Korruption im Bereich der Stadtverwaltung Willich verhindert, gegebenenfalls aufgedeckt und daraus entstandene Schäden beseitigt bzw. verringert werden.
Die Rechnungsprüfung der Stadt Willich findet ihre gesetzliche Legitimation in der Gemeindeordnung NW (GO). Nach § 101 der GO haben kreisfreie Städte und Große und Mittlere kreisangehörige Gemeinden ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten.
Die Stadt Willich als Mittlere kreisangehörige Stadt ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat die Aufgaben und Ziele aber auch die Beziehungen zwischen der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt zuletzt neu in der Rechnungsprüfungsordnung näher beschrieben.
Unabhängigkeit der Rechnungsprüfung
Die vom Rechnungsprüfungsamt ausgeübte örtliche Rechnungsprüfung ist eine unabhängige, sachverständige, planmäßige und konstruktive Beurteilung von geplanten oder bereits abgeschlossenen Verwaltungsvorgängen, die im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung oder dem Erbringen von Leistungsangeboten der Stadt Willich stehen.
Antikorruption
Die Stadt Willich hat mit Barbara Schwerin auch eine Antikorruptionsbeauftragte: Frau Schwerin ist als Antikorruptionsbeauftragte der Verwaltung auch generell Ansprechperson der Bürger, wenn es ums Thema Korruption geht (barbara.schwerin@stadt-willich.de).
Prüfungsaufgaben (Beispiele)
- Städtischen Haushaltswirtschaft (Bilanz)
- Stadtkasse
- Auftragsvergaben
- Personalwirtschaft
- Gebührenkalkulation
- Finanzleistungen des Landes an die Stadt
- Städtische Vermögensverwaltung
Aufgaben und Ziele
Zielsetzung ist es, eine ordnungsgemäße, sparsame und wirtschaftliche Verwaltung zu fördern, ohne dabei den Entscheidungsspielraum der zuständigen Verwaltungseinheit einzuengen.
Durch die örtliche Rechnungsprüfung sollen zudem Fehlverhalten, Manipulation und Korruption im Bereich der Stadtverwaltung Willich verhindert, gegebenenfalls aufgedeckt und daraus entstandene Schäden beseitigt bzw. verringert werden.
Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung soll die Feststellung, Anregung oder Beratung mit steuerungsunterstützendem Charakter sein. Die daraus resultierenden wesentlichen Prüfungsergebnisse werden dem Rat und der Verwaltungsführung vorgelegt und unter Umständen von diesen umgesetzt.
Rechnungsprüfungsausschuss
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Willich wahrgenommen. Die Prüftätigkeit kann sich auf das Handeln aller Bediensteten der Stadtverwaltung Willich, der Eigenbetriebe und sämtliche Personen beziehen, die eigenständig städtische Vermögensgegenstände oder Finanzmittel verwalten.