Schöffenamt Header

Mann sitzend am Tisch mit Richterhammer und Buch
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Inhalt

Schöffenamt und Schöffenwahl

Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Krefeld und am Landgericht Krefeld als Vertreterin bzw. Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Die Vorschlagsliste für die Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen wird von der Stadt Willich aufgestellt und im August 2023 dem Amtsgericht zugesendet. In dieser Vorschlagliste sollten alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen vertreten sein.

Ein beim Amtsgericht eingerichteter Schöffenwahlausschuss wählt im Herbst 2023 aus der vorliegenden Vorschlagsliste die geeigneten Bewerber und Bewerberinnen aus. Deren Amtszeit beginnt am 1.1.2024 und endet mit dem 31.12.2028.

Hinweis

Schöffenwahl 2023

Derzeit werden von allen beteiligten Gremien die Vorbereitungen zur Schöffenwahl 2023 getroffen. 

Ehrenamt mit hoher Verantwortung

Das Schöffenamt ist Teil unseres Rechtssystems. Die Schöffin bzw. der Schöffe ist die „Stimme des Volkes" bei der Rechtsprechung. Sie wirken gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an der Urteilsfindung inErwachsenen- und Jugendstrafsachen mit. Von einer Person im Schöffenamt wird Menschenkenntnis und Lebenserfahrung erwartet. Als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter, muss man Beweise würdigen, d.h., die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorhandenen Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung von Schöffinnen und Schöffen kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement herrühren. Nicht der berufliche Erfolg steht im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Von ihnen wird in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verlangt. Wegen des mitunter anstrengenden Sitzungsdienstes, sollten sie auch gesundheitlich den Anforderungen gewachsen sein.

Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität sowie über den Sinn und Zweck von Strafen Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, muss sich bewusst sein, dass man damit in das Leben anderer Menschen eingreift. Objektivität und Unvoreingenommenheit muss auch in schwierigen Situationen gewahrt bleiben, etwa wenn die Angeklagte bzw. der Angeklagten auf Grund ihres Verhaltens, oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind, oder die veröffentliche Meinung sie bereits vorverurteilt.

Gleichberechtigt zum Berufsrichtertum

Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöffinnen bzw. Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine langjährige Freiheitsstrafe, die Versagung einer Bewährung oder für einen Freispruch mangels Beweisen gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihre Meinung standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein. Sie müssen sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Dabei müssen sie sich verständlich machen, auf die Angeklagten, wie auf andere Prozessbeteiligte eingehen und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Mit anderen Worten: Sie müssen zur Kommunikation und zum Dialog fähig sein.

Anforderungen für das Jugendschöffenamt

Auch für die Schöffentätigkeit in Jugendstrafsachen gelten die vorgenannten Anforderungen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zusätzlich auch erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Gut zu wissen

Voraussetzungen

Um ein Schöffenamt können sich alle Bürgerinnen und Bürger bewerben, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • zu Beginn der Amtszeit älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sind,
  • in Willich gemeldet sind,
  • weder vorbestraft noch entmündigt sind,
  • beruflich nicht mit der Justiz verbunden sind (z. B. Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Justizvollzugsbeamte, Polizeibeamte usw.).

Gesetzliche Grundlage: §§ 31 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).

Bewerbung und Bewerbungsfrist

  • Für ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das passende Antragsformular, das Sie auf dieser Seite direkt online ausfüllen und anschließend herunterladen können.
  • Bewerbungen für die nächste Amtszeit (2024 bis 2028) können nach Fertigstellung der Formulare ab Jahresbeginn 2023 bei der Stadt Willich abgegeben werden.

Vereinbarkeit mit dem Beruf

Die Schöffentätigkeit ist ehrenamtlich. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Schöffin bzw. den Schöffen in erforderlichem Umfang freizustellen.

Zeitlicher Aufwand

Alle Hauptschöffe:innen sollten an zwölf Sitzungen im Kalenderjahr teilnehmen.

Zuwendungen

Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit Sitzungsgelder, Fahrtkostenerstattung und ggf. einen Verpflegungszuschuss. Verdiensteinbußen durch die Schöffentätigkeit entstehen nicht. Weitere Informationen können Sie den Merkblättern am Ende dieser Seite entnehmen.

Weiterführende Information

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