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Wahlen und Wahlamt

Das Wahlamt führt die Wahlen auf kommunaler Ebene durch. Das sind wichtige Aufgaben des Wahlamtes. Alle Dienstleistungen zum Thema Wahlen finden Sie auf dieser Seite oder im Service-Portal der Stadt Willich.


Das Wahlamt ist für die Durchführung der Wahlen (Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl) wie auch der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verantwortlich.

Wahlen (live) im Internet

Ein besonderer Service ist die Bereitstellung der Wahlergebnisse im Internet. Damit das möglich ist, werden die Auszähungsergebnisse aus den Willicher Wahllokalen unmittelbar am Wahlabend in die zentrale Wahlanwendung unseres Rechenzentrums übergeben und von dort aus übersichtlich im Internet präsentiert.

Auch zur nächsten Wahl werden wir diesen Service für Sie bereitstellen.

Wahllokalfinder und Wahlarchiv

Eine Karte, über die aktuelle Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke, steht Ihnen im unteren Teil der Seite zum Download bereit. Kurz vor der Wahl finden Sie Ihr Wahllokal auch wieder über den Wahllokalfinder. Wahlergebnisse vergangener Wahlen finden Sie jederzeit im Wahlarchiv des Kommunalen Rechenzentrums in Kamp-Lintfort (KRZN) wieder.

Kommende Wahlen

  • 2024 Europawahl
  • 2025 Bundestags- und Kommunalwahl

Aufgaben des Wahlamtes

  • Abwicklung des allgemeinen Wahlgeschäftes
  • Pflege des Wählerverzeichnisses
  • Bearbeiten von Anträgen auf Wahlschein, bzw. Eintragungsscheinunterlagen (Briefwahlunterlagen)
  • Vorbereitung der Ausstattung aller Wahlräume
  • Einteilung und Berufung der Wahlvorstände und der sonstigen im Zuge der Wahl beteiligten Kräfte
  • Ergebnisermittlung und Ergebniskontrolle
  • Abwicklung der Rücklieferung aus den Wahlräumen am Wahlsonntag und am Montag nach der Wahl
  • Koordinierung aller an der Wahl beteiligten städtischen Dienststellen
Hinweis

Wahlamt

Das Wahlamt wird vor einer Wahl eingerichtet und findet sich (Änderungen vorbehalten) im Raum 106 (Kleiner Sitzungssaal), Schloss Neersen, Hauptstraße. 6, 47877 Willich, Telefon 0 21 56/949-123. Das Wahlamt existiert nicht als eigenständige, dauernde Dienststelle, sondern wird bei Bedarf - eben bei anstehenden Wahlen - eingerichtet.

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