Inhalt

Bürgerantrag, Anregungen und Beschwerden

Letzte Änderung am

Jede Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt Willich fallen, an den Rat zu wenden, was schon in der Gemeindeordnung geregelt ist (§ 24 GO NW).

Sie können bei den Verwaltungsstellen "zur Niederschrift erklärt" werden und müssen mindestens 14 Tage vor einer Sitzung eingehen. Fallen sie nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Willich, leitet der Bürgermeister sie an die zuständige Stelle weiter und informiert den Antragstellenden darüber.

Die Beratung erfolgt im zuständigen Fachausschuss grundsätzlich nichtöffentlich; wünscht der Beschwerdeführende das (und sind schutzwürdige Interessen Dritter nicht betroffen), kann in öffentlicher Sitzung beraten werden.

Voraussetzungen

Einen Bürgerantrag kann jede Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde stellen, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Er kann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen gestellt werden. Der Antrag muss schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt Willich fallen, gestellt werden.

Fristen

Der Antrag muss 14 Tage vor der nächsten zuständigen Sitzung schriftlich eingereicht werden.

Rechtsgrundlagen

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Sie haben das Seitenende erreicht.