Fördergelder komplett abgerufen
Die für das Jahr 2023 bereitgestellten Fördergelder sind inzwischen durch Bürger:innen komplett abgerufen. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.
Die Bürger:innen der Stadt Willich können bei der Gemeinde eine Förderung für den Erwerb von ein- und zweispurigen Lastenrädern beantragen. Die Förderung ist begrenzt auf 30 %, es gelten jedoch Förderhöchstgrenzen für verschiedene Arten von Lastenrädern.
Voraussetzungen
Die Förderung kann nur von natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Willich beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Zuschuss aus dem Förderprogramm „Lastenräder Lastenanhänger für Willich“
- Wohnsitznachweis in Willich (Kopie vom Personalausweis)
- Kostenvoranschlag / Angebot
Fristen
Die Fördersumme wird für 6 Monate reserviert. In dieser Zeit ist die Rechnung für die abgeschlossene Maßnahme inkl. Verwendungsnachweis einzureichen, damit die Fördersumme ausgezahlt werden kann.
Weiterführende Information
Die Stadt Willich unterstützt den Erwerb von
- Lastenfahrrädern,
- Lastenpedelecs,
- Lasten-E-Bikes und
- Lastenanhängern.
Die Kaufprämie soll Anreize für einen umweltschonenenden emissionsfreien Transport von Gütern und der Beförderung von Personen im Nahverkehr geben.
Der Umstieg von klassischen motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad stärkt den Umweltverbund und kann durch die Signalwirkung weitere Personen zur Änderung des eigenen Mobilitätsverhaltens animieren. Das Förderprogramm hilft dabei die Ziele des zukünftigen Mobilitäts- und Verkehrskonzeptes der Stadt zu erreichen.
Verfahrensablauf
- Die Bürger:innen beantragen vor Erwerb des Lastenrades die Förderung schriftlich per Antrag und reichen dazu einen Kostenvoranschlag / Angebot ein
- Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragstellende eine Förderzusage. Die Fördersumme wird für ein 6 Monate reserviert.
- Nach Erwerb des Lastenrades reicht der Antragstellende die Abschlussrechnung für die Maßnahme und einen auszufüllenden Verwendungsnachweis ein.
- Der Antragstellende erhält von der Gemeinde einen Zuwendungsbescheid mit einem auszufüllenden Empfangsbekenntnis.
- Die Zahlung der Fördersumme wird intern angewiesen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag (1 Tag bis 6 Wochen)