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Fundsachen

Letzte Änderung am

Beim Fundamt können Fundsachen zur Verwahrung abgeben werden. Der Fund kann dort persönlich oder nach telefonischer Vereinbarung abgeben werden. Die Fundsache kann auch in einem der Stadtteilbüros oder jeder Polizeidienstelle gemeldet oder abgeben werden.

Bei Abgabe eines gefundenen Gegenstandes wird eine Fundanzeige ausgegeben.

Hinweis

Fundsuche online

Über unsere Onlinesuche für Fundsachen lässt sich abfragen, ob der von Ihnen verlorene Gegenstand gefunden und bei uns abgegeben wurde. Eine solche Abfrage ist in jedem Fall ratsam, bevor Sie uns anrufen.

Benötigte Unterlagen

  • Eigentumsnachweis

Gebührenrahmen

Wert der Fundsache bis 25 Euro: 5,00€

Wert der Fundsache über 25 bis 150 Euro: 10,00€

Wert der Fundsache über 150 bis 500 Euro: 15,00€

Wert der Fundsache über 500 bis 1000 Euro: 20,00€

je weitere 500 Euro: 20,00€

Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen: 15,00€

Negativbescheinigung: 5,00€

Weiterführende Information

Einheitliche Rufnummer zur Sperrung verlorener EC- und Kreditkarten

Einheitliche Rufnummer zum Sperren von Kreditkarten oder EC Karten, Handys oder Mitarbeiterausweisen zur Verfügung, sofern sich die Herausgeber der Medien dem Sperrnotruf angeschlossen haben.

Rufnummer des Sperrnotrufes: 116 116

Weitere Information erhalten Sie über die Internetseiten des Sperrnotrufes.

FAQ

Welche Angaben werden benötigt? (Fundsache gefunden)

Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben und diesen im Fundbüro der Stadt Willich melden möchten, müssen Sie bitte eine genaue Beschreibung des Gegenstandes sowie Fundzeit und Fundort mitteilen.

Wo können Fundsachen abgegeben werden?

Wenn Sie die Fundsache beim Fundamt zur Verwahrung abgeben möchten, können Sie diese persönlich dort abgeben. Natürlich können Sie den Gegenstand auch in einem der Stadtteilbüros melden oder abgeben.

Was geschieht später mit den Fundsachen?

Die gemeldeten Fundsachen werden beim Fundamt registriert und verwahrt. Bei Meldung eines Fundfahrrades oder Fundhandys wird grundsätzlich eine Anfrage bei der Polizei vorgenommen, ob der Gegenstand als gestohlen gemeldet wurde. Wenn innerhalb eines halben Jahres der Eigentümer nicht zu ermitteln ist, so hat grundsätzlich der/die Finder/-in Anspruch auf das Eigentum an der gefundenen Sache. Verzichtet der Finder/die Finderin auf den Eigentumsanspruch, so geht das Eigentum auf die Stadt Willich über.

Sie haben etwas verloren?

Viele Fundsachen werden zunächst bei Polizeibehörden oder in den Bürgerbüros im Stadtgebiet abgegeben. Solche Fundsachen gehen dem Fundbüro in der Regel erst drei bis vier Arbeitstage später zu. Sollte der Eigentümer bekannt sein, wird dieser unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von auswärtigen Verlierern werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne (erkennbaren) Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugesandt.

Sie benötige eine Bescheinigung für die Versicherung (Fahrraddiebstahl)?

Für die Schadensabwicklung nach einem Fahrraddiebstahl benötigen Sie häufig für die Versicherung eine Bescheinigung des örtlichen Fundbüros, dass das gestohlene Fahrrad dort nicht abgegeben wurde. Diese Bescheinigung können Sie beim Fundbüro der Stadt Willich gegen eine Gebühr von 5 Euro erhalten.

Wie läuft die Versteigerung von Fundsachen?

Wenn die Fundsache nicht innerhalb eines halben Jahres dem ursprünglichen Eigentümer zugeordnet werden kann und auch in dieser Zeit der Eigentümer sich nicht meldet sowie der Finder / die Finderin keinen Eigentumsanspruch geltend machen möchte, wird der Fundgegenstand bei der nächsten öffentlichen Versteigerung angeboten. Unter www.sonderauktionen.net können die zur Versteigerung anstehenden Fundgegenstände bereits 4 Wochen vor dem jeweiligen Online-Auktionsbeginn anhand von Fotos angesehen werden. Dort finden Sie auch die Versteigerungstermine.

Ist Ihnen etwas gestohlen worden?

Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei. Unabhängig davon ist eine Anfrage beim Fundamt zu raten.

Rechtsgrundlagen

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