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Gewerbe Ummeldung

Letzte Änderung am

Wenn Sie mit Ihrem Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes Willich umziehen oder sich Ihr Tätigkeitsfeld ändert, müssen Sie dies in Form einer Gewerbeummeldung bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Willich anzeigen. 

Bei Einzelfirmen muss der Inhaber als natürliche Person die Ummeldung durchführen; bei einer Personengesellschaft (GbR, oHG) muss jeder geschäftsführende Gesellschafter die Ummeldung vornehmen; bei juristischen Personen (GmbH) der gesetzliche Vertreter.

Voraussetzungen

  • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
  • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
  • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

Gebührenrahmen

für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Person sind: 26,00€

bei juristischen Personen: 33,00€

für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00€

Fristen

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Gewerbeummeldung persönlich in der Gewerbemeldestelle der Stadt Willich vornehmen. Die Meldung vor Ort wird direkt bearbeitet und entsprechend im Gewerberegister umgemeldet. Die Ummeldung kann auch schriftlich erfolgen. Das Formular im PDF-Format können Sie ausfüllen, ausdrucken und der Gewerbemeldestelle per mail zusenden. 

In Nordrhein-Westfalen können Gewerbeanzeigen bzw. –meldungen auch über das Wirtschafts-Service-Portal NRW vollständig digital abgewickelt werden.

Neben wichtigen Formularen und Ansprechpersonen finden sich dort Antworten auf viele Fragen zur Gewerbeanzeige. Um die digitale Anmeldung nutzen zu können, müssen Sie sich einmal registrieren. Später können Sie sich dann jederzeit einloggen und z.B. Gewerbe um- oder wieder abmelden.

Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW, schließt mit einem Ausdruck der Gewerbeanmeldung, -um- oder -abmeldung sowie einer Einreichungsbestätigung ab. Diese Eingangsbescheinigung ist ohne Unterschrift und Siegel gültig. Zusammen mit der von Ihnen vorgenommenen Gewerbeanzeige ist sie der bekannten, umgangssprachlich auch „Gewerbeschein" genannten Empfangsbescheinigung gleichgestellt (§ 15 GewO).

Bearbeitungsdauer

3 Tage

FAQ

Betrifft auch eine Namensänderung eine Ummeldung?

Ja, es besteht eine Anzeigepflicht bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden gem. § 14 Abs.1 Satz 2 Nr. 2a GewO.

Rechtsgrundlagen

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