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Gewerbezentralregister

Letzte Änderung am

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen wurde.

Die Auskunft dient auch als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder überwachungsbedürftigen Gewerbes (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) erstrebt wird.

Im Gewerbezentralregister werden erfasst:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Die zuständige Stelle nach dem Landesrecht ist für die Entgegennahme von Anträgen für die Gewerbezentralregisterauskunft zuständig.

Voraussetzungen

Für natürliche Personen: 

  • Sie müssen den Antrag persönlich stellen oder
  • Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellt den Antrag für Sie.

Für juristische Personen: 

  • der Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs gestellt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
  • Meldebescheinigung

Gebührenrahmen

Auskunft Gewerbezentralregister: 13,00€

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online direkt beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich oder persönlich bei der Gewerbestelle beantragen.

Auskunft online beantragen
  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
  • Für den Online-Antrag brauchen Sie:
    • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp Bund,
    • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes (z.B. Smartphone mit AusweisApp Bund),
    • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Smartphone, Scanner, Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie sie angefordert haben.
Auskunft persönlich beantragen
  • Wenden Sie sich an die Gewerbestelle.
  • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
Antrag schriftlich stellen
  • Senden Sie den formlosen schriftlichen Antrag an die Gewerbestelle. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
  • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das die Auskunft erstellt. 
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
Vetretung durch eine bevollmächtigte Person

Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen. Ein Gewerbebetrieb kann auch durch der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs vertreten werden.

Antrag aus dem Ausland 
  • Einen Antrag aus dem Ausland können Sie nur schriftlich stellen.
  • Laden Sie sich in diesem Fall das entsprechende Formular herunter und füllen Sie alle geben Sie alle notwendigen Informationen im Formular an. 
  • Senden Sie das Formular zusammen mit allen genannten Anlagen an die Behörde. 

Bearbeitungsdauer

2 Wochen (bis zu 4 Wochen)

Rechtsgrundlagen

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