Bei einem Neu- oder Umbau ist eine Anschlussgenehmigung in Form eines Entwässerungsantrages zu stellen. Nach dem die Entwässerung des Grundstücks genehmigt wurde, können Grundstückseigentümer:innen das Grundstück an den öffentlichen Kanal anschließen lassen. Die Kosten für den Grundstücksanschluass trägt die Person, welche das Eigentum am Grundstück besitzt. Eine geeignete und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Reinigungsöffnung ist zu installieren.
Die Entwässerungsleitungen unter der Bodenplatte und auf dem weiteren Grundstück muss von der Stadt Willich - im offenen Graben - abgenommen werden (Sichtprüfung).
Für die Regenwasserversickerung müssen Architekt:innen/Fachingenieur:innen ebenfalls einen Antrag bei der Stadt Willich einreichen. Hier wird der Antrag auf Richtigkeit und Vollständigkeit vorgeprüft und danach an die Kreisverwaltung Viersen -Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen- weitergeleitet und wird von diesem genehmigt.
Hinweis
Beim Einreichen eines Bauantrages für einen Neu- oder Umbau muss ein Entwässerungsgesuch, gegebenfalls auch ein Antrag zur Regenwasserversickerung, mit eingereicht werden.
Voraussetzungen
Mitzubringende Unterlagen
- Antrag auf Genehmigung der Anschlussnahme an die öffentliche Entwässerung
- Baubeschreibung für die Grundstücksentwässerung
- Amtlicher Lageplan des anzuschließenden Grundstücks mit Darstellung der privaten Entwässerungsanlage, Schächten, NN-Höhen, sowie der Anschlusskanäle
- Grundriss des Keller- bzw. Untergeschosses und Erdgeschosses mit den Eintragungen der Abwasserleitungen und Revisionsschächte, Einrichtungen, Hebeanlagen (Rückstausicherungen) und Angaben der auf NN bezogene Höhen des Geländes
Gebührenrahmen
Prüfung und Genehmigung: 168,00€
Industrielle und gewerbliche Projekte: 264,00€
Abnahme: 48,00€