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Hilfe in sonstigen Lebenslagen bewilligen

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Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob Ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

 Hilfen in besonderen Lebenslagen sind

  • Hilfe zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfeleistungen
  • unterschriebenes Informationsblatt
  • Personalausweis oder Pass
  • Schwerbehindertenausweis
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
  • lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • vollständiger Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
  • letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
  • aktuelle Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
  • Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief und ausgefüllter Fragebogen zum KfZ
  • Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
  • Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)
  • Nachweis über Pflegegrad
  • MDK-Gutachten

Fristen

Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an das Team der SGV.

Weiterführende Information

Alle Unterlagen reichen Sie bitte in Fotokopie ein.

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

Für weitere Informationen der Voraussetzungen einer Leistungsgewährung wird um eine Kontaktaufnahme mit dem Team SGV gebeten.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung muss in Schriftform erfolgen. Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache nötig. Der Antrag kann postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.

Zur Konkretisierung Ihres Anliegens wird um eine Kontaktaufnahme vor der Antragstellung gebeten.

Kontaktinformationen

Das Team der Sozialen Grundversorgung (SGV) erreichen Sie unter der E-Mail sgv@stadt-willich.de

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