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Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

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Wir suchen für Kinder, die aus den verschiedensten Gründen nicht mehr die Möglichkeit haben in ihrem Elternhaus zu leben, einen neuen Lebensmittelpunkt. Diesen können sie in einer Pflegefamilie, auf begrenzte oder auch unbegrenzte Zeit, finden.

Wer ist als Pflegeeltern geeignet?

Es wäre schön, wenn in Ihrer Familie schon Kinder leben. Aber auch kinderlose Paare und Alleinerziehende sind uns willkommen. Sie sorgen für ein neues, stabiles familiäres Umfeld und geben den Kindern die Geborgenheit, Zuwendung, Orientierung und Hilfe, die sie dringend brauchen. Die ungewöhnliche Situation erfordert von Ihnen viel Geduld und Verständnis. Die Auseinandersetzung der Pflegekinder mit ihren leiblichen Eltern kann Konflikte verursachen und bei den Kindern zu Identitäts- und Loyalitätskonflikten führen.

Voraussetzungen

Sie sind ein Elternteil oder Vormund eines Kindes (die sorgeberechtigte Person). Sie schaffen es nicht, das Kind kindgerecht zu pflegen und zu erziehen. Die Hilfe zur Erziehung in der Ganztagsbetreuung ist geeignet und notwendig.

Benötigte Unterlagen

  • Ausführlicher persönlicher Lebenslauf
  • Hausärztliche Bescheinigung
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Verdienstbescheinigungen
  • Die Bereitschaft, sich in mehreren persönlichen Kontakten mit dem Sozialarbeiter des Pflegekinderdienstes, über Motivation, Ihre eigene Herkunft und Kooperationsbereitschaft auszutauschen.

Besonderheiten

Der Pflegekinderdienst plant und organisiert Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und dem Leben von Kindern in Ergänzungs- und Ersatzfamilien. Die folgenden Leistungen werden vom Pflegekinderdienst erbracht:

  • Fortlaufende Begleitung der Familien und ständiger Ansprechpartner
  • Beratungsangebote und Unterstützung für Kinder und Eltern
  • Sofortige Hilfe in Not- und Konfliktsituationen
  • Kooperation mit unterstützenden Institutionen oder anderen Personen der Jugendhilfe oder des Gesundheitswesens
  • Fortbildungsangebote
  • Gruppe für Pflegemütter und Pflegeväter
  • Biografiearbeit
  • Literaturangebote
  • Sommerfest für Pflegekinder und deren Pflegeeltern
  • Kontakt zu anderen Pflegeeltern
  • Pflegegeld
  • Beihilfe zu besonderen Anlässen

Weiterführende Information

Was sollten Pflegeeltern mitbringen?

Pflegeeltern....

  • haben Freude am Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen,
  • können sich vorstellen, ein Kind, so wie es ist, für eine bestimmte Zeit oder auch auf Dauer bei sich aufzunehmen,
  • verfügen über viel Geduld, Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit,
  • sind gegenüber der Lebenswelt des Kindes aufgeschlossen,
  • arbeiten eng mit den Herkunftseltern und dem Pflegekinderdienst zusammen,
  • leben in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen und verfügen über ausreichenden
    Wohnraum,
  • haben Zeit für ein Kind,
  • sind gesund und haben ein Lebensalter, das einem natürlichen Altersabstand zwischen dem eines Kindes und dem von Eltern entspricht.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt. Welche Hilfen es gibt, erklärt Ihnen das Jugendamt in einem persönlichen Gespräch. Das Jugendamt wird versuchen, Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiterhin bei Ihnen bleiben kann. Kommen das Jugendamt und Sie zu dem Schluss, dass es sinnvoll ist, Ihr Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen, dann können Sie „Erziehungshilfe“ beantragen. Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungspersonen der Betreuungseinrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplanungsgespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet und welche Ziele erreicht werden sollen. Das Jugendamt sucht eine geeignete Pflegefamilie. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, können diese bei der Auswahl helfen. Das Jugendamt prüft regelmäßig, ob die Hilfe noch geeignet ist.

Rechtsgrundlagen

Hilfe

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