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Kindertagespflege: Betreuungsbedarf anmelden

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Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform. In der Kindertagespflege werden die Kinder individuell durch eine feste Bezugsperson betreut und gefördert. Durch die feste Bezugsperson ist die Betreuung vor allem für Kinder unter drei Jahren sehr attraktiv.

Die Betreuung findet am häufigsten im eigenen Haushalt der einzelnen Kindertagespflegeperson statt. Ebenfalls ist die Betreuung in angemieteten Räumen der Kindertagespflegepersonen möglich.

Großtagespflege

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit Ihr Kind in einer Großtagespflege mit bis zu neun Kindern betreuen zu lassen. Diese besteht aus einem Zusammenschluss von zwei bis vier Kindertagespflegepersonen.

Online Anmeldung 

Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege erfolgt über unser Anmeldesystem Kita-Online. In der Anmeldung kann Ihr gewünschter Betreuungsbedarf angegeben werden. Durch die Bedarfsanzeige in Kita-Online wird die Fachberatung auf Sie aufmerksam und kann Kontakt aufnehmen um erste Fragen und den weiteren Ablauf zu klären.

Voraussetzungen

Um an einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege zu bekommen ist die Bedarfsanmeldung in Kita-Online unter „Bedarfsmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz in der Tagespflege“ verpflichtend.
Damit die Betreuung öffentlich gefördert wird muss ein Antrag auf Vermittlung einer geförderten Kindertagespflegeperson ausgefüllt eingereicht werden. Den Antrag erhalten Sie nach Ihrem ersten Beratungsgespräch (telefonisch oder persönlich) per Mail. Voraussetzung für die öffentliche Förderung über die Stadt Willich ist eine gültige Meldeadresse im Stadtgebiet.
Ist Ihr Kind jünger als 12 Monate muss für die Beantragung der öffentlichen Förderung zusätzlich ein Nachweis über Notwendigkeit der Betreuung erbracht werden. Zudem ist bei einem gewünschten Betreuungsbedarf ab 30 Stunden, ein Arbeitgebernachweis erforderlich. 

Gebührenrahmen

Entsprechend Elternbeitragssatzung: 0,00€ bis 611,00€

Fristen

Gesetzlich setzt die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes grundsätzlich voraus, dass Eltern spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme, den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf und -umfang (über Kita-Online) angezeigt haben.

Weiterführende Information

Für die Bedarfsanzeige in Kita-Online sind keine Unterlagen notwendig. Im weiteren Verlauf werden jedoch ab einem Betreuungsumfang von 30 Stunden Arbeitgebernachweise benötigt. Diese sollen zusammen mit dem Antrag auf Vermittlung einer geförderten Kindertagespflegeperson eingereicht werden. Nur so kann Ihnen Ihr gewünschter Betreuungsumfang bewilligt werden.
Bei erfolgreicher Vermittlung werden noch Unterlagen von der Kindertagespflegeperson angefordert.

Verfahrensablauf

  • Die Bedarfsmeldung muss digital in Kita-Online angelegt werden.
  • Die Fachberatung nimmt Kontakt mit Ihnen auf. Erste Fragen und Wünsche können geklärt werden. Die Fachberatung berät Sie telefonisch oder es kann ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden. 
  • Zusendung vom Antrag auf Vermittlung einer geförderten Kindertagespflegeperson und eines Datenschutzblattes über die Fachberatung per Mail.
  • Der ausgefüllte Antrag zusammen mit Arbeitgebernachweisen und das Datenschutzblatt müssen eingereicht werden. Dies kann per Mail oder auch per Post erfolgen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie eine vorläufige Bewilligung für die öffentliche Förderung einer Kindertagespflegeperson mit Ihrem gewünschten Stundenumfang per Mail.
  • Mit der vorläufigen Bewilligung kann ein Vertrag mit Ihrer vermittelten Kindertagespflegeperson geschlossen werden.

Kontaktinformationen

In Kooperation mit dem Jugendamt Willich ist die Fachberatung des Caritasverbandes für die Beratung und Vermittlung in der Kindertagespflege zuständig. Die Fachberatung vermittelt und begleitet Eltern bei allen Fragen rund um das Thema Kindertagespflege.

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