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Ordnungsbehörde

Letzte Änderung am

Die örtliche Ordnungsbehörde bietet verschiedene Leistungen an.
Bis zur vollständigen Implementierung der einzelnen Leistungen finden Sie hier vorrübergehend eine Auflistung dieser:

  • Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
  • Hund - Befreiung vom Leinenzwang beantragen
  • Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz anzeigen
  • Abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe beantragen
  • Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten durchführen
  • Feuerwerk: Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände
  • Kampfmittelbelastung melden/überprüfen
  • Lärmbelästigung melden
  • Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) genehmigen

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Besonderheiten

Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie einen Termin.

Kontaktinformationen

Bitte richten Sie Anfragen, Anträge, Hinweise und weiteres per Email zu dem Thema ausschließlich an ordnungsamt@stadt-willich.de.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird von einer anderen Stelle bearbeitet, weitergehende Informationen sowie die entsprechenden Ansprechpartner hierzu finden Sie direkt auf der Seite der Verkehrsüberwachung.

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