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Baulast Auskunft / Auszug

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Die Baulastenauskunft gibt Auskunft darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (Vereinigungsbaulast).

Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

Gebührenrahmen

Für die schriftliche Auskunft: 30,00€ bis 150,00€

Weiterführende Information

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.

Die Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig. Sie beträgt je Grundstück 30,00 Euro bis 150,00 Euro.

Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 Euro je Grundstück.

Bearbeitungsdauer

14 Tage

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