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Friedhöfe & Bestattungen

Die Stadt Willich unterhält in jedem Stadtteil einen Friedhof. Hier finden Sie Infos zu den unterschiedlichen Grabarten sowie Bestattungsformen auf den Willicher Friedhöfen.


Friedhof Straße
Willich Friedhofstraße
Anrath Neersener Straße
Schiefbahn Hövesfeldweg
Neersen Kirchhofstraße

Grabarten und Bestattungsformen

Reihengrabstätten

Urnen-oder Sargreihengrabstätten sind Einzelgrabstätten, in denen jeweils eine Urne / ein Sarg beigesetzt wird.

  • Die Grabstätten werden fortlaufend belegt und liegen in Reihe nebeneinander. 
  • Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden

Wahlgrabstätten mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift

Sarg-Wahlgrabstätten  werden ein- bis dreistellig vergeben und können vom Erwerbenden ausgewählt werden. Die Doppelbelegung einer Stelle  ist möglich, wenn die erste Beisetzung auf 2 Meter Tiefe erfolgt ist. Zusätzlich können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre.

Urnen-Wahlgrabstätten können ebenfalls vom Erwerbenden ausgesucht und mit bis zu vier Urnen belegt werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre.

  • Bei Wahlgrabstätten mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift muss mindestens 1/3 der Grabfläche bepflanzt sein.
  • Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.
  • Wahlgrabstätten mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift können auch bereits zu Lebzeiten erworben werden.

Wahlgrabstätten mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift

Sarg-Wahlgrabstätten mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift werden ein- bis dreistellig vergeben und können vom Erwerbenden ausgewählt werden. Die Doppelbelegung einer Stelle  ist möglich, wenn die erste Beisetzung an dieser Stelle auf 2 Meter Tiefe erfolgt ist. Zusätzlich können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre.

Urnen-Wahlgrabstätten mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift können ebenfalls vom Erwerbenden ausgesucht und mit bis zu vier Urnen belegt werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre.

  • Bei Wahlgrabstätten mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift gelten keine bestimmten Gestaltungsvorschriften, so ist beispielsweise eine komplette Abdeckung der Grabstätte mit einer Grabplatte möglich.
  • Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.
  • Wahlgrabstätten mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift können auch bereits zu Lebzeiten erworben werden.

pflegefreie Wahlgrabstätten

Die Grabstätten werden der Reihe nach in einer Rasenfläche belegt.

Bei Sargbestattung ist die Doppelbelegung einer Stelle mit Särgen möglich, wenn die erste Beisetzung auf 2 Meter Tiefe erfolgt ist. Zusätzlich können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Bei Urnenbestattung können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

  • Das Anbringen einer, in die Rasenfläche eingelassenen, Gedenkplatte (0,60 x 1,00 m bei Särgen und 0,50 x 0,70 m bei Urnen) ist möglich.
  • Die Pflege der Rasenfläche erfolgt durch die Stadt Willich.
  • Grabschmuck darf nur auf der Gedenkplatte abgestellt werden, die Rasenfläche muss freibleiben.
  • pflegefreie Wahlgrabstätten können auch bereits zu Lebzeiten erworben werden.
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist ist möglich.

Teilanonyme Reihengrabstätten

Teilanonyme Sarg-/Urnengräber sind pflegefreie Grabstätten.

Die Grabstätten werden der Reihe nach in einer Rasenfläche belegt und das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden.

  • Es kann jeweils nur ein Sarg / eine Urne beigesetzt werden.
  • Die Pflege der Rasenfläche erfolgt durch die Stadt Willich.
  • An zentraler Stelle befinden sich Gedenksteine auf denen die Namen der Verstorbenen eingraviert werden können.
  • Das Ablegen von Grabschmuck ist nur an der zentralen Gedenkstein-Stelle erlaubt.

Anonyme Grabstätten

Anonyme Bestattungen sind nur dann möglich, wenn eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person vorliegt.

  • Anonyme Bestattungen können als Sarg- oder als Urnenbeisetzungen erfolgen.
  • Die Bestattungen finden unter Ausschluss der Angehörigen oder sonstiger Personen statt.
  • Die Lage der Grabstelle wird nicht bekannt gegeben.

Kolumbarium

Kolumbarien sind Grabkammern für die Beisetzung von Urnen.

  • In einer Kammer können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
  • Ein Erwerb kann auch bereits zu Lebzeiten erfolgen.
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist ist möglich.

Muslimische Grabstätten (nur auf dem Willicher Friedhof)

für Sargbestattungen

  • Die Grabstätten sind entsprechend dem islamischen Bestattungsritus nach Mekka ausgerichtet.
  • Beisetzungen sind grundsätzlich ohne Sarg möglich.
  • Für rituelle Waschungen stehen auf dem Friedhof in Willich entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung

Grabstätten für Kinder

Beisetzungen von Kindern bis sechs Jahren erfolgen in der Regel in kleineren Reihengrabstätten.

  • Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben
  • Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Ruhefrist ist möglich.
  • Auf Wunsch können Beisetzungen natürlich auch in Wahlgrabstätten vorgenommen werden.

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