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Lärmaktionsplan

Ein Lärmaktionsplan (LAP) ist ein strategischer Plan, auf dessen Grundlage Maßnahmen durchgeführt werden können. Für die Verwaltung ist er insofern verbindlich, als sie die Aussagen des Lärmaktionsplans in den laufend stattfindenden Planungen angemessen zu berücksichtigen hat. Für oder gegen Bürger:innen entfaltet ein Lärmaktionsplan keine unmittelbare Rechtswirkung.


Was ist Umgebungslärm?

Umgebungslärm ist der Lärm, der von der Umgebung ausgeht, wie etwa Straßenverkehr, Schienenverkehr, Fluglärm und von Industrieanlagen. Nicht hierunter fällt etwa Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung.

Was ist eine strategische Lärmkarte?

Eine strategische Lärmkarte zeigt flächendeckend die Lärmbelastung durch einen Erzeuger. Daher gibt es getrennte Lärmkarten für den Straßenverkehrslärm, den Schienenverkehrslärm, den Fluglärm und den Gewerbelärm. Die Lärmkarten werden grundsätzlich berechnet und stellen folgende Lärmpegel dar:

  • Lden: Tagesmittelwert, der zwölf Tagesstunden (6-18 Uhr), vier Abendstunden (18-22 Uhr) und acht Nachtstunden (22-6 Uhr) umfasst
  • Lnight: Mittelungspegel über den Nachtzeitraum von acht Stunden (22-6 Uhr), die hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge besonders bedeutsam sind (z.B. Schlafstörungen)

In den strategischen Lärmkarten sind die von den Hauptlärmquellen ausgehenden Belastungen, die Zahl der betroffenen Menschen und empfindliche Einrichtungen wie Krankenhäuser und Schulen zu erfassen. Die Lärmkarten für die Stadt Willich können im Umgebungslärmportal von NRW (http://www.umgebungslaerm.nrw.de) betrachtet werden.

Wie entsteht ein Lärmaktionsplan?

Grundlage eines Lärmaktionsplanes bilden die strategischen Lärmkarten. Mit ihrer Hilfe können besonders lärmbelastete Bereiche ebenso identifiziert werden wie auch ruhige Gebiete, die vor einer Zunahme von Lärm geschützt werden sollen. Es werden dann Maßnahmen entwickelt, um die stark von Lärm belasteten Bereiche zu entlasten. Dabei soll Lärm bereits am Entstehungsort vermieden bzw. vermindert werden. Dies kann z.B. erreicht werden durch Geschwindigkeitsreduzierungen, Fahrverbote oder auch den Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge.

Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

Der Lärmaktionsplan der 3. Runde wurde am 06.04.2022 durch den Rat der Stadt Willich beschlossen. Diesen finden Sie auf dieser Seite unter Weiterführende Information zum Downloaden.

Rechtlicher Hintergrund

Im Jahr 2002 verabschiedete die EU die Richtlinie 202/49/EG zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie. Diese Richtlinie fordert, die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von strategischen Lärmkarten zu ermitteln und in einem zweiten Schritt im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu verringern. Durch die Aufnahme in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) wurde sie in deutsches Recht umgesetzt. Zudem trat die 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (34. BImSchV) in Kraft, die die Lärmkartierung genauer regelt.

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