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Lärmaktionsplan

Ein Lärmaktionsplan (LAP) ist ein strategischer Plan, auf dessen Grundlage Maßnahmen durchgeführt werden können. Für die Verwaltung ist er insofern verbindlich, als sie die Aussagen des Lärmaktionsplans in den laufend stattfindenden Planungen angemessen zu berücksichtigen hat. Für oder gegen Bürger:innen entfaltet ein Lärmaktionsplan keine unmittelbare Rechtswirkung.

2. öffentliche Beteiligung zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Willich

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinde in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. 

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung durch die kartierten Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich können sich jede Person, Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden oder Stellen an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Die Stadt Willich bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende zweite Phase der Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist online über das Portal Beteiligung NRW abrufbar und liegt ebenfalls im Erdgeschoss des technischen Rathauses in Neersen aus 
(Rothweg 2, 47877 Willich).

Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplan? Dann nutzen Sie das das Portal Beteiligung NRW für Ihre Stellungnahme. Sie können den folgenden Link oder QR-Code nutzen, um das Portal zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Beteiligungsseite. 
Sollte die Onlineteilnahme für Sie nicht möglich sein, können Sie Eingaben auch per Telefon unter 02156 949-272 tätigen. 

Zeitraum der Beteiligung: 
04.09.2024-30.09.2024

Was ist Umgebungslärm?

Umgebungslärm ist der Lärm, der von der Umgebung ausgeht, wie etwa Straßenverkehr, Schienenverkehr, Fluglärm und von Industrieanlagen. Nicht hierunter fällt etwa Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung.

Was ist eine strategische Lärmkarte?

Eine strategische Lärmkarte zeigt flächendeckend die Lärmbelastung durch einen Erzeuger. Daher gibt es getrennte Lärmkarten für den Straßenverkehrslärm, den Schienenverkehrslärm, den Fluglärm und den Gewerbelärm. Die Lärmkarten werden grundsätzlich berechnet und stellen folgende Lärmpegel dar:

  • Lden: Tagesmittelwert, der zwölf Tagesstunden (6-18 Uhr), vier Abendstunden (18-22 Uhr) und acht Nachtstunden (22-6 Uhr) umfasst
  • Lnight: Mittelungspegel über den Nachtzeitraum von acht Stunden (22-6 Uhr), die hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge besonders bedeutsam sind (z.B. Schlafstörungen)

In den strategischen Lärmkarten sind die von den Hauptlärmquellen ausgehenden Belastungen, die Zahl der betroffenen Menschen und empfindliche Einrichtungen wie Krankenhäuser und Schulen zu erfassen. Die Lärmkarten für die Stadt Willich können im Umgebungslärmportal von NRW (http://www.umgebungslaerm.nrw.de) betrachtet werden.

Wie entsteht ein Lärmaktionsplan?

Grundlage eines Lärmaktionsplanes bilden die strategischen Lärmkarten. Mit ihrer Hilfe können besonders lärmbelastete Bereiche ebenso identifiziert werden wie auch ruhige Gebiete, die vor einer Zunahme von Lärm geschützt werden sollen. Es werden dann Maßnahmen entwickelt, um die stark von Lärm belasteten Bereiche zu entlasten. Dabei soll Lärm bereits am Entstehungsort vermieden bzw. vermindert werden. Dies kann z.B. erreicht werden durch Geschwindigkeitsreduzierungen, Fahrverbote oder auch den Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

Der Lärmaktionsplan der 3. Runde wurde am 06.04.2022 durch den Rat der Stadt Willich beschlossen. Diesen finden Sie auf dieser Seite unter Weiterführende Information zum Downloaden.

Die erste öffentliche Beteiligung zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung erfolgte vom 27.05.2024 bis 23.06.2024.

Die zweite öffentliche Beteiligung zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung wird vom 04.09.2024 bis 30.09.2024 erfolgen.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und in der Erstellung des Endberichts verarbeitet. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Stadt Willich sich mit ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und prüft, ob ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter https://www.stadt-willich.de/ veröffentlicht.

Rechtlicher Hintergrund

Im Jahr 2002 verabschiedete die EU die Richtlinie 202/49/EG zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie. Diese Richtlinie fordert, die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von strategischen Lärmkarten zu ermitteln und in einem zweiten Schritt im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu verringern. Durch die Aufnahme in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) wurde sie in deutsches Recht umgesetzt. Zudem trat die 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (34. BImSchV) in Kraft, die die Lärmkartierung genauer regelt.

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