Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Wahl des Seniorenbeirats. Die Wahl findet am 19. November 2025 statt.
Häufige Fragen zur Wahl
Rund 18.500 Menschen der Stadt Willich wählen den 8. Seniorenbeirat. Die wichtigsten Fragen zur Wahl haben wir für Sie zusammengestellt. Wenn Sie weitere Fragen zur Wahl haben, sprechen Sie uns einfach an.
Was ist der Seniorenbeirat?
- Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen von älteren Menschen.
- Er hilft dem Rat der Stadt Willich und redet bei Themen mit, die für ältere Menschen wichtig sind.
- Den gibt es in Willich seit über 30 Jahren.
- Er ist neutral: Das heißt, er gehört keiner Partei oder Kirche an.
Wer ist im Seniorenbeirat?
Im Seniorenbeirat sind:
- 9 Mitglieder, die direkt gewählt werden. Sie dürfen abstimmen (Urwahl).
- Weitere Mitglieder, die beraten, aber nicht abstimmen dürfen:
- Bis zu 9 weitere Personen, die gewählt wurden
- Eine Person von jeder Partei im Stadtrat
- Eine Person von der Stadtverwaltung
- Eine Person aus jedem Alten- oder Pflegeheim
Was macht der Seniorenbeirat?
- Der Seniorenbeirat redet über Themen, die für ältere Menschen in Willich wichtig sind.
- Er trifft sich etwa alle zwei Monate und organisiert sich selbst.
- Für die inhaltliche Arbeit, das sogenannte "Tagesgeschäft", können Arbeitskreise gebildet, Schwerpunkte und Arbeitsverteilung selbst festgelegt werden.
- Die Mitglieder wählen:
- einen Vorsitzenden (Chef oder Chefin)
- sowie bis zu zwei Stellvertreter*innen
- Die Stadt Willich hat Seniorenbeauftragte. Sie helfen dem Seniorenbeirat bei der Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung.
- Der Seniorenbeirat bleibt für 5 Jahre im Amt. Der neue Seniorenbeirat arbeitet bis Herbst 2030.
Wer darf sich bewerben?
Alle Menschen in Willich dürfen kandidieren, die:
- mindestens 58 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten in Willich wohnen.
Wie kann man sich bewerben?
Die Bewerbung als Kandidatin oder Kandidat muss schriftlich bis zum 25. August 2025 erfolgen.
Formulare für die Kandidatur erhalten Sie:
- in allen Begegnungsstätten,
- in den Stadtteilbüros,
- bei der Seniorenstelle,
- im Internet als Download.
Wer darf den Seniorenbeirat wählen?
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Willich, die:
- am 20. August 2025 mindestens 58 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Willich gemeldet sind,
- und nicht gemäß Kommunalwahlgesetz vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wann und wie wird gewählt?
- Die Wahl erfolgt ausschließlich per Briefwahl. So haben alle Wahlberechtigten einen einfachen Zugang zur Wahl.
- Die Wahlunterlagen werden Mitte Oktober 2025 automatisch an alle Wahlberechtigten verschickt. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie Ihre Stimme abgeben.
- Wahltag ist Mittwoch, der 19. November 2025.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens 18:00 Uhr an diesem Tag eingegangen ist.
An wen kann ich mich wenden?
Bei inhaltlichen Fragen zur Arbeit des Seniorenbeirats
Udo Lepke (amtierender Vorsitzender Seniorenbeirat)
Telefon: 0 21 54/95 18 38
E-Mail: info@seniorenbeirat-willich.de
Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen zur Kandidatur und zum Ablauf der Wahl
Sebastian Kludt (Seniorenbeauftragter Stadt Willich)
Telefon 0 21 54/949-653
E-Mail: seniorenstelle@stadt-willich.de