Online-Service
Eine Bescheinigung in Steuersachen dient als Nachweis gegenüber Behörden, ob oder in welcher Höhe Steuerrückstände bei der Stadt Willich bestehen. Sie ist eine zweckgebundene, befristete Bescheinigung.
Benötigte Unterlagen
- Bundespersonalausweis / Reisepass
Verfahrensablauf
- Beantragung online
- Beantragung formlos schriftlich oder mündlich
Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können, mit. Bei Onlinebeantragung fügen Sie eine Kopie des Ausweises als Anlage bei.
Zweck der Bescheinigung
Geben Sie bitte an, zu welchem Zweck die Bescheinigung erforderlich ist und wem sie vorzulegen ist.