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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen über 65 Jahre bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt:
Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt:
Geburtsjahrgang | Anhebung um Monate | auf Vollendung des Lebensalters von |
---|---|---|
1947 | 1 | 65 Jahre + 1 Monat |
1948 | 2 | 65 Jahre + 2 Monat |
1949 | 3 | 65 Jahre + 3 Monat |
1950 | 4 | 65 Jahre + 4 Monat |
1951 | 5 | 65 Jahre + 5 Monat |
1952 | 6 | 65 Jahre + 6 Monat |
1953 | 7 | 65 Jahre + 7 Monat |
1954 | 8 | 65 Jahre + 8 Monat |
1955 | 9 | 65 Jahre + 9 Monat |
1956 | 10 | 65 Jahre + 10 Monat |
1957 | 11 | 65 Jahre + 11 Monat |
1958 | 12 | 66 Jahren |
1959 | 14 | 66 Jahre + 2 Monat |
1960 | 16 | 66 Jahre + 4 Monat |
1961 | 18 | 66 Jahre + 6 Monat |
1962 | 20 | 66 Jahre + 8 Monat |
1963 | 22 | 66 Jahre + 10 Monat |
1964 | 24 | 67 Jahren |
Zuständige Kontaktpersonen
Kontaktperson | Zuständigkeit nach Buchstaben |
---|---|
Dorothee Loheide-Niesmann | A, B, C, D |
Vanessa Frantzen | E, F, G, H, I |
Matthias Maaßen | J, K, L, Z |
Regina Breyers | P, Q, R, Y, T |
Isabelle Hannen | S |
Ramona Balsano | M, N, O, U, V, W, X |
Voraussetzungen
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
- Sie haben die Altersgrenze (66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Grundsicherungsleistungen
- unterschriebenes Informationsblatt
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
- lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
- vollständiger Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
- letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
- aktuelle Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
- Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief und ausgefüllter Fragebogen zum KfZ
- Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
- Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)
Fristen
Die Bewilligung der Grundsicherungsleistungen erfolgt rückwirkend zum ersten des Monats der Antragstellung. Sollte der Antrag vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden, gilt der Monat, in dem die Altersgrenze erreicht wird, als Monat der Antragstellung.
Besonderheiten
Ob und in welcher Höhe Sie Leistungen erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder - Einstandsgemeinschaft
- der Höhe der Kosten der Unterkunft
- der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung
- der Höhe des Familieneinkommens und der vorhandenen Vermögenswerte.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) oder über das Online-Portal.
- Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
finden Sie in der Beantragung der Leistung. - Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen. - Wenn Sie einen Antrag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
rung eingeholt. - Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde. - Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
nungsbescheid. - In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
scheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
legen (Rechtsbehelfsbelehrung). Dabei ist eine Angabe zur
Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
nen. - Der Bewilligungsbescheid enthält die Höhe der zu zahlen-
den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
fang zur Verfügung gestellt.
Bearbeitungsdauer
6 Monate (Richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls)