Herbstlaub muss vom Gehweg entfernt werden, gehört aber nicht in die Straßenrinne
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Der Maler Herbst färbt das Laub nicht nur hübsch, er weht es auch – von den Bäumen. Darum der jährliche Hinweis des Teams Abfallwirtschaft in Sachen Laubsammlung: Grundsätzlich ist nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung auf dem Gehweg vor dem Haus ein 1,50 Meter breiter Streifen von Laub freizuhalten. Das Laub darf aber nicht in die Straßenrinne gefegt werden, sondern ist zu entsorgen.
...wird auch abgeholt
Vom 28. Oktober bis zum 6. Dezember besteht die Möglichkeit, das Laub kostenlos beim Wertstoffhof der Stadt Willich (Nähe Autobahnausfahrt Münchheide) zu entsorgen. Der Wertstoffhof ist montags geschlossen, dienstags bis freitags von 9 Uhr bis 17 Uhr, samstags von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Dort steht ein Container ausschließlich für Laub bereit. Die Bürgerinnen und Bürger müssen vor Ort dann selber das Laub aus den mitgebrachten Behältern entleeren und alle mitgebrachten Behältnisse wie Tüten oder Körbe wieder mitnehmen.
Als Service bietet die Stadt im November auch wieder Laubsammlungen per Abfuhr an:
- Anrath 10. November
- Neersen 11. November
- Schiefbahn 12. November
- Willich West 13. November
- Willich Ost 14. November
Dabei müssen die Tüten unverschlossen am Straßenrand bereitstehen, damit der Entsorger diese im Müllfahrzeug problemlos und zügig ausleeren kann:
„Die Tüten sind dann nach der Leerung von den Grundstückseigentümern wieder vom Straßenrand zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen“
, so Ute Cöhnen, Abteilungsleiterin Team Abfallwirtschaft.