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Abwasserentsorgung beantragen (Hausanschluss)

Letzte Änderung am

Die Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerung bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt Willich. Hierfür ist ein Antrag auf Erteilung einer Anschlussgenehmigung (Entwässerungsgesuch) zu stellen.

Nach dem die Entwässerung des Grundstücks genehmigt wurde, können Grundstückseigentümer:innen das Grundstück an den öffentlichen Kanal anschließen lassen. Die Kosten für den Grundstücksanschluss trägt die Person, welche das Eigentum am Grundstück besitzt. Eine geeignete und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Reinigungsöffnung ist zu installieren.

Die Entwässerungsleitungen unter der Bodenplatte und auf dem weiteren Grundstück müssen von der Stadt Willich - im offenen Graben - abgenommen werden (Sichtprüfung).

Für die Niederschlagswasserversickerung müssen Architekt:innen und Fachplaner:innen einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Stadt Willich einreichen. Der Antrag wird hier auf Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit vorgeprüft und danach an den Kreis Viersen - Amt für Technischen Umweltschutz - weitergeleitet. Die wasserrechtliche Erlaubnis wird von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen erteilt.

Hinweis

Entwässerung von Neu-/Umbauten

Beim Einreichen eines Bauantrages für einen Neu- oder Umbau muss ein Entwässerungsgesuch und ggf. ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Niederschlagswasserversickerung mit eingereicht werden. Die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück ist nur möglich, wenn die Stadt Willich vom Anschluss- und Benutzungszwang für das Niederschlagswasser befreit.

Voraussetzungen

Mitzubringende Unterlagen
  • Antrag auf Genehmigung der Anschlussnahme an die öffentliche Entwässerung
  • Baubeschreibung für die Grundstücksentwässerung
  • Amtlicher Lageplan des anzuschließenden Grundstücks mit Darstellung der privaten Entwässerungsanlage, Schächten, NN-Höhen sowie der Anschlusskanäle
  • Grundriss des Keller- bzw. Untergeschosses und Erdgeschosses mit den Eintragungen der Abwasserleitungen und Revisionsschächte, Einrichtungen, Hebeanlagen (Rückstausicherungen) und Angaben der auf NN bezogene Höhen des Geländes

Gebührenrahmen

Prüfung und Genehmigung: 168,00€

Industrielle und gewerbliche Projekte: 264,00€

Abnahme: 48,00€

Benötigte Formulare

Rechtsgrundlagen

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