Online-Service
Mit einer Bauvoranfrage können Sie die verbindliche Klärung bestimmter, unter Umständen nicht ganz eindeutiger oder komplizierter, Fragen für Ihr Bauvorhaben herbeiführen.
Im Rahmen einer Bauberatung lassen sich nicht immer alle baurechtlichen Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens klären.
Eine Bauvoranfrage ist immer dann zu empfehlen, wenn
- das Bauvorhaben vom Bauplanungsrecht abweicht (Festsetzungen des Bebauungsplanes),
- die Frage des Einfügens eines Vorhabens in einem ungeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB überprüft werden soll,
- es sich um ein Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB handelt oder
- in denen noch andere Behörden zu beteiligen sind
Auch bauordnungsrechtlich Fragen können im Rahmen einer Bauvoranfrage verbindlich geklärt werden.
Bei Bedarf können Sie gerne einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin mit unserer Bauberatung vereinbaren.
Bitte beachten
Erteilte Vorbescheide stellen keine Baugenehmigung dar und berechtigt Sie auch nicht zum Baubeginn.
Voraussetzungen
Eine Bauvoranfrage kann grundsätzlich von jedem (unabhängig von den Eigentumsverhältnissen eines Grundstücks) gestellt werden. Bauvoranfragen mit ausschließlich planungrechtlichen Fragestellungen können Sie auch ohne Entwurfsverfassende (§ 54 BauO NRW 2018) stellen.
Bei Klärung von bauordnungsrechtlichen Fragestellungen müssen die Bauvorlagen von Entwurfsverfassenden mit einer Bauvorlageberechtigung (§ 67 BauO NRW 2018) unterschrieben sein.
Benötigte Unterlagen
- Antragsvordruck (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018/Baugenehmigungsverfahren § 65 BauO NRW 2018)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (§ 2 BauPrüfVO)
- Lageplan (§ 3 BauPrüfVO)
Fristen
Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung. Auf schriftlichen Antrag kann die Geltungsdauer des Bauvorbescheides jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Weiterführende Information
Gebührenrahmen
Die Berechnung der Gebühr erolgt auf Grundlage der AVerwGebO NRW. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens und die Höhe der Herstellungskosten.
Verfahrensablauf
Nach Eingang der Bauvoranfrage prüft die Bauaufsicht innerhalb von 10 Arbeitstagen den Antrag und die Bauvorlagen auf Vollständigkeit. Bei Vollständigkeit wird der Antrag an die zuständige Sachbearbeiterin / den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.
Ist die Bauvoranfrage unvollständig, fordern wir Sie zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf.
Ist die Erteilung der Baugenehmigung von der Zustimmung/Genehmigung/Erlaubnis anderer Behörden abhängig, werden die zuständigen Behörden beteiligt.
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW 2018) ist innerhalb von 6 Wochen und im Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW 2018) von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist beginnt, wenn die Bauvorlagen vollständig und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen.
Einhaltung der Frist
Werden die Mängel innerhalb dieser Frist nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen.