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Bebauungsplan Auszug beantragen

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Sie haben jederzeit die Möglichkeit den für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan mit allen dazugehörenden Unterlagen im Geoportal kostenlos zu downloaden. Darüber hinaus bekommen Sie auf schriftliche Anfrage Auszüge aus dem Bebauungsplan digital oder als Papierfassung.

Gebührenrahmen

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siehe Weiterführenede Information

Weiterführende Information

Bebauungsplan im Internet
Gebühern

Für Auszüge in Papierform oder Sonderaufträge entstehen Kosten nach Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Willich vom 31.08.2017

Allgemeine Informationen zum Bebauungsplan

Aufbauend auf den vorbereitenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes regelt der Bebauungsplan die konkreten Einzelheiten der städtebaulichen Ordnung für einen exakt begrenzten Teilbereich der Gemeinde (sog. Geltungsbereich). Die möglichen Inhalte (sog. Festsetzungen) eines Bebauungsplanes sind abschließend im Baugesetzbuch (§ 9 BauGB) bestimmt. Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur überbaubaren Grundstücksfläche und zu örtlichen Verkehrsflächen getroffen werden.

Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich, da dieser vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen und somit zum Ortsrecht wird (§ 10 Absatz 1 BauGB).

Sogenannte vorhabenbezogene Bebauungspläne stellen eine Sonderform der Bebauungspläne dar (vgl. § 12 BauGB), da durch sie sehr konkrete Vorhaben für einen bestimmten Vorhabenträger zeitnah ermöglicht werden sollen.

Um dem Freiflächenverbrauch entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen (§ 13a BauGB). Für die sog. Bebauungspläne der Innenentwicklung müssen jedoch besondere gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Flächengröße und Umweltverträglichkeit eingehalten werden.

Zu jedem Bebauungsplan gehört neben dem zeichnerischen Teil, der eigentlichen Planurkunde, auch die Begründung (ggf. mit Umweltbericht), in der die im Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert werden. Mit seiner Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Verfahrensablauf

  • Sie rufen auf www.geoportal-niederrhein.de den für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan ab.
  • Sie können formlos schriftlich (auch per E-Mail) Auszüge aus dem Bebauungsplan beantragen. Diese werden digital als PDF-Datei Ihnen zugesendet oder als farbiger Ausdruck gegen Kostenerstattung abgegeben.

Bearbeitungsdauer

1 Tag (1-3 Tage)

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