Online-Service
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Für Steuern, die die Gemeinde oder Stadt festsetzt (zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer), stellen wir Ihnen auf Antrag eine Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten der Stadt Willich gegenüber aus (Bescheinigung in kommunalen Steuersachen).
Die Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, insbesondere Ihr Zahlungsverhalten als Steuerpflichtiger und bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens als Steuerpflichtiger in der Vergangenheit. Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere zur Vorlage bei Behörden in Genehmigungsverfahren (zum Beispiel für die Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse), unter Umständen aber auch zur Vorlage bei öffentlichen wie privaten Auftraggebern benötigt.
Benötigte Unterlagen
- Bundespersonalausweis / Reisepass
Fristen
Die Bescheinigung in Steuersachen wird zweckgebunden und befristet ausgestellt.
Verfahrensablauf
- Beantragung online
- Beantragung formlos schriftlich oder mündlich
Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können, mit. Bei Onlinebeantragung fügen Sie eine Kopie des Ausweises als Anlage bei.
Zweck der Bescheinigung
Geben Sie bitte an, zu welchem Zweck die Bescheinigung erforderlich ist und wem sie vorzulegen ist.