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Hundesteuer Abmeldung

Letzte Änderung am

Ein Hund ist immer von der Hundesteuer abzumelden bei:

  • Tod des Tieres
  • Verlust des Tieres
  • Abgabe des Tieres (Verkauf, Verschenkung)
  • Abgabe des Tieres ins Tierheim
  • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

Anschließend erhalten Sie einen Abmelde- oder Änderungsbescheid.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheinigung Tierarzt, Kaufvertrag, Abgabevertrag u.a.

Verfahrensablauf

  • Nutzung des Online - Formulars
  • persönliche Abmeldung in einem unserer Stadtteilbüros oder direkt beim Team Steuern und Gebühren

 

Bearbeitungsdauer

10 Tage (bis zum Erhalt des Bescheides )

Rechtsgrundlagen

Hilfe

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Hier finden Sie Informationen in Deutscher Gebärdensprache, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

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