Unter bestimmten Vorrausetzungen sieht die Hundesteuersatzung der Stadt Willich Ermäßigungen bzw. Befreiungen bei der Hundesteuerfestsetzung vor. Die Voraussetzungen aus der Hundesteuersatzung müssen erfüllt und die notwendigen Nachweise eingereicht werden.
Nachweise können sein:
- Kopie Bewilligungsbescheid über Grundsicherung, Arbeitslosengeld II etc.
- Schwerbehindertenausweis mit den geforderten Merkzeichen
- Prüfungszeugnis und Bescheinigung der Einsatzstelle bei Therapiehunden
Details zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung oder nehmen telefonisch mit uns Kontakt auf.
Fristen
Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt eingehen. Bei Neuanmeldung kann der Antrag direkt beigefügt werden. Bei verspätetem Antragseingang wird die Steuervergünstigung ab dem übernächsten Monat gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Verfahrensablauf
- formlos schriftlich oder per Antragsformular
- persönlich in unseren Stadtteilbüros oder beim Team Steuern und Gebühren
Bearbeitungsdauer
2 Wochen (bis zum Erhalt des Bescheides)