Wenn das Beitragskonto des Rentenversicherungsträgers lückenhaft ist ist eine sogenannte Kontenklärung erforderlich. Eine Kontenklärung erfolgt entweder auf Aufforderung durch den Rentenversicherungsträger oder auf Ihren eigenen Wunsch.
Benötigte Unterlagen
- Rentenversicherungsverlauf
- Sämtliche Beitragsnachweise zur deutschen und evtl. ausländischen Rentenversicherung
- Nachweise über Arbeitslosengeldbezug
- Nachweise über Krankengeldbezug
- Nachweise über Anrechnungszeiten (z.B. Schul- oder Studienbescheinigungen, evtl. auch Zeugnisse)
- Bundespersonalausweis / Reisepass
- Nachweis über eine evtl. Berufsausbildung
- Geburtsurkunde
Verfahrensablauf
Sprechen sie uns bitte an, wir helfen gerne weiter.
Bearbeitungsdauer
30 Minuten (Je nach Sachlage zwischen 30 und 90 Minuten.)
FAQ
- Sind Formulare auszufüllen?
Ja. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
- Persönliches Erscheinen erforderlich?
Ja, oder das eines Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht, sofern dieser Auskünfte zum Berufsleben oder über das Versicherungsverhältnisses des Versicherten geben kann.