Sofern für einen Baum auf einem Privatgrundstück im beplanten Innenbereich eine Fällabsicht besteht, kann bei der Stadt Willich eine Auskunft über den Schutzstatus des Baumes eingeholt werden.
Da für die Stadt Willich keine Baumschutzsatzung existiert, wird ein Teil des privaten Baumbestandes über Eintragungen in den einzelnen Bebauungsplänen geschützt. Ist der zu fällende Baum nicht in einem Bebauungsplan eingetragen, kann ein Negativbescheid für den Schutzstatus des Baumes ausgestellt werden. Eine Fällgenehmigung ist dann nicht erforderlich. Unberührt hiervon bleiben die Bestimmungen des Artenschutzrechtes (Schonzeit). Hierzu können Sie sich bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter:in beraten lassen.
Gebührenrahmen
Nach Tarifstelle 13 der Verwaltungsgebührensatzung, bei schriftlicher Auskunft: 15,00€
Verfahrensablauf
- Die Bürger:innen erkundigen sich schriftlich oder mündlich, bei zuständigen Sachbearbeiter:in über den Schutzstatus des Baumes.
- Sollte der zu fällende Baum nicht in einem Bebauungsplan eingetragen sein, kann auf wunsch ein Negativbescheid für den Schutzstatus des Baumes ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer
1 Tag (1-14 Tage)