Online-Service
Grundsätzlich erfolgt staatlicher Rechtsschutz vorrangig und prinzipiell im Verfahren des Zivilprozesses. Dies betrifft etwa Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Ansprechpartner ist hier zunächst die Schiedsperson für den jeweiligen Schiedsbezirk. Diese entsprechen in Willich den vier Stadtteilen. Ein Schiedsamt ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle. Sie ermöglicht den gegnerischen Parteien eine Auseinandersetzung unbürokratisch und schnell ohne Polizei, Justiz und Anwälte zu schlichten. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch. Ziel eines Schiedsverfahrens ist es eine einvernehmliche, für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
FAQ
- Wie geht das Verfahren nach endgültig erfolglosem Schlichtungsversuch weiter?
Hatte die Schlichtungsverhandlung keinen Erfolg, erhalten die Beteiligten darüber eine amtliche Bescheinigung, die eine Klage vor Gericht ermöglicht. Sollte die Staatsanwaltschaft, sofern sie über den Sachverhalt informiert ist, öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erklären, wird die Tat durch den Staat verfolgt.
Kontaktinformationen
Schiedspersonen der Stadt Willich | ||
Liebscher, Lutz Ulrich | Mittelstraße 36 47877 Willich Tel.-Nr.: 0 21 54 / 205-249 Mobil: 0177 / 5755873 | Schiedsamt Alt-Willich |
Peters, Eva | Johannesstraße 18 47877 Willich Mobil: 0171 / 6945557 | Schiedsamt Anrath |
Roosenboom, Klaus | Kirchhofstraße 21 47877 Willich Tel.-Nr.: 0 21 56 / 910-7007 Mobil: 0151 / 55509200 | Schiedsamt Neersen |
Weege, Hartmut | Albrecht-Dürer-Straße 20 47877 Willich-Schiefbahn Tel.-Nr.: 0 21 54 / 6970 | Schiedsamt Schiefbahn |